Rat und Stadtbezirksräte
03.03.2023 - 2.1 "Fahrradwegweisung über land- und forstwirtscha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Datum:
- Fr., 03.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0617 Referat Grün- und Freiraumplanung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Ratsfrau Mundlos nimmt ab 15:54 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Bürgermitglied Schroth erklärt, dass aus Sicht der Mobilitätsverbände die Radwegweisung über land- und forstwirtschaftliche Wege eine unverzichtbare Ergänzung zum eigentlichen Radwegenetz darstellen. Sie erinnert an den ursprünglichen Vorschlag zur Durchführung eines Workshops mit Vertretern von Verwaltung, Politik, Feldmarkinteressentschaften (FI) und Mobilitätsverbänden.
Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Plinke verlässt um 15:55 Uhr die Sitzung.
Stadtrat Herlitschke weist auf die Genehmigungsbedürftigkeit der Wegweisung durch die FI hin. Eine verkehrliche Erschließung durch Radfahrende birgt ein potenzielles Konfliktpotenzial (u.a. Wegebeschaffenheit). Unter Hinweis auf einen Ortstermin in Lehndorf/Lamme scheint sich eine Lösungsmöglichkeit herauszukristallisieren, die als Einstieg in den Workshop geeignet sein könnte.
Protokollnotiz: Ratsherr Dr. Plinke nimmt ab 15:57 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Aus Sicht von Bürgermitglied Dr. Wendenburg macht die Durchführung eines Workshops Sinn. Er macht zunächst auf das grundsätzliche Betretungsrecht in der freien Landschaft aufmerksam. Zur Lösung der Konflikte mit den FI erscheint für ihn wesentlich, ob das Netz (mit Einschränkung im Belag) ausgewiesen werden oder eine optimierte Gestaltung erfolgen soll.
Stadtrat Herlitschke stimmt Bürgermitglied Dr. Wendenburg hinsichtlich des Betretungsrechts in der freien Landschaft zu, schränkt jedoch ein, dass das Betreten nur auf eigenes Risiko erfolgt. Sofern eine Wegeführung ausgeschildert wird, wird der Eindruck eines sicher zu befahrenden Weges suggeriert. Die sich hieraus ergebenden versicherungsrechtlichen Problemlagen haben in der Vergangenheit zu einer Rücknahme von Ausschilderungen geführt.
Ratsfrau Mundlos bittet um Auskunft, welche Aufgaben das Planungsbüro übernehmen soll und welche Kosten hierdurch entstehen.
Stadtrat Herlitschke informiert über die Erwartung der Verwaltung, vom Planungsbüro Vorschläge für mögliche technische und rechtliche Lösungen zu erhalten, die auch in den Workshop einfließen sollen. Hinsichtlich der möglichen Beschilderung soll das Planungsbüro unterstützend und ggf. moderierend tätig werden. Auf Nachfrage sagt Stadtrat Herlitschke eine Nachreichung der Kosten zu.
Protokollnotiz: Die Möglichkeit, Freizeitwege durch Radfahrende als günstige Verbindungswege zwischen den Ortsteilen und/oder dem bekannten Radwegenetz nutzen zu können, besteht für Ortskundige in der freien Landschaft oder auf Waldwegen grundsätzlich schon heute. Diese Verbindungoptionen über sogenannte Freizeitwege für Radfahrende und andere Nutzergruppen wie Fußgänger gezielt auszuschildern (z. B. beim Themenweg ´Kleine-Dörfer-Weg`/KDW) führt zu unterschiedlichsten Problemlagen. Diese gilt es mit allen Eigentümern einvernehmlich zu klären. Der gesamtstädtische Aufwand dafür ist in Summe erheblich und mit eigenem Personal zzt. nicht leistbar. Daher beabsichtigt die Verwaltung, wie bei verschiedensten anderen Planungsaufgaben sonst auch üblich, diese Leistungen an ein Planungsbüro zu vergeben. Eine entsprechende Angebotsabfrage befindet sich gerade in der Vorbereitung - unterliegt aber ebenso wie die Vergabe von Bauleistungen einem Wettbewerb und damit auch einem Vergabeverfahren. Ziel eines solchen Planungsauftrages soll es im Rahmen des KDWs sein, Streckenabschnitte zu identifizieren, zu bewerten, Empfehlungen zu baulichen Erfordernissen und zur Ausgestaltung zu geben, zu priorisieren und möglichst mit allen Beteiligten final abzustimmen.
Kosten für die jetzt zu beauftragenden Planungsleistungen hinsichtlich des KDWs lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht beziffern. In der Vergangenheit war bereits ein Büro mit der Vorplanung des KDWs beauftragt worden, dieses Büro konnte aber die Leistung nicht erbringen und ist nach der ersten Planungsstufe von dem Vertrag zurückgetreten.
Erst nach Vorliegen eines auskömmlichen Angebotes, können die zu beauftragenden Leistungen kostentechnisch tatsächlich beziffert werden.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth hebt Stadtrat Herlitschke die für die Verwaltung bestehende hohe Bedeutung des Kleine-Dörfer-Wegs hervor.
