Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.03.2023 - 3 Grundsatzentscheidung "Öffentliche Beleuchtung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer führt in die Vorlage der Verwaltung ein.

 

Die Gutachter Herr Dr. Queisner und Herr Dr. Teichmann stellen die Ergebnisse des Gutachtens zur Nachfolgeregelung anhand einer Präsentation vor.

 

Ratsherr Tegethoff erklärt, die Argumentation zur Empfehlung im Gutachten nachvollziehen zu können. Er vertritt die Zielvorstellung, dass eine Rekommunalisierung wünschenswert wäre. Aus seiner Sicht ist eine vom Status Quo ausgehende Rekommunalsierung immer mit Nachteilen behaftet und damit sehr unwahrscheinlich. Er fragt deshalb, wie eine Rekommunalisierung grundsätzlich angegangen werden könnte.

 

Herr Dr. Queisner verweist hierzu auf die Differenzierung zwischen einer künftigen Aufgabenwahrnehmung in einer städtischen Organisationseinheit oder einer städtischen Gesellschaft, die ggf. zunächst gegründet werden muss. Grundsätzlich gilt, dass bis zum Jahr 2025 vorbereitet werden muss, sämtlich Dienstleistungen zu übernehmen und hierfür Personal und Knowhow aufzubauen, Material zu beschaffen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Dr. Piest informiert Herr Dr. Queisner über die Vorteile einer Gesamtlosvergabe gegenüber der Einzellosvergabe, die sich u.a. aus einem geringeren Steuerungs- und Organisationsaufwand und die Hebung von Effizienzvorteilen durch den Dienstleister ergeben. Das hierfür notwendige Begründungserfordernis erachtet er als erfüllbar.

 

Hinsichtlich der schnelleren Umsetzung der Verkehrswende und hier insbesondere im Bereich der Parkraumbewirtschaftung verweist Herr Dr. Queisner auf das entsprechende Knowhow des Dienstleisters. Wird der Dienstleister entsprechend angeleitet und in die Leistungsbeschreibung entsprechende Innovationsklauseln aufgenommen werden, ist eine schnellere Umsetzung möglich. Im Falle einer Rekommunalisierung ist dies abhängig von dem erforderlichen Neuaufbau der Struktur.

 

Herr Dr. Teichmann ergänzt, dass auf dem Markt kein Anbieter für ein „Gesamtpaket“ verfügbar ist. Dies führt wie bereits bei der ersten Ausschreibung vor 15 Jahren zur Bildung von Konsortien, die die Leistung gemeinsam anbieten werden.

 

Stadtbaurat Leuer hebt hervor, dass die Entscheidung über eine Gesamt- oder losweise Vergabe noch nicht getroffen wurde und Gegenstand der Überlegungen in einem nächsten Arbeitsschritt sein wird.

 

Herr Dr. Queisner erläutert auf Nachfrage von Ratsherr Dr. Plinke die Zeitplanung für das Vergabeverfahren, für die er mit einer Vorbereitungszeit von einem Jahr rechnet. Für die Durchführung der Vergabe kalkuliert er drei bis fünf Monate, für das Verhandlungsverfahren mindestens sieben Monate. Diese Zeitplanung ist aus seiner Sicht ambitioniert und setzt Entscheidungsfreudigkeit beim Vergabeverfahren voraus. Eine Vertragsverlängerung um ein Jahr kann als Risikopuffer dienen. Er zeigt sich aus heutiger Sicht zuversichtlich, die Vergabe in dem dargestellten Zeitrahmen zu bewältigen.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Hahn verlässt um 15:40 Uhr die Sitzung.

 

Zur weiteren Frage von Ratsherr Dr. Plinke hinsichtlich der Möglichkeit einer umweltfreundlichen Beschaffung (insektenfreundliche Beleuchtung) verweist Herr Dr. Queisner auf das Leistungsbestimmungsrecht der Stadtverwaltung als Auftraggeberin.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Hahn nimmt ab 15:42 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Mundlos verlässt um 15:42 Uhr die Sitzung.

 

Ratsherr Knurr spricht sich für eine Rekommunalisierung aus. Auf seine Nachfrage zu den Gründen für eine mehrere Ratsperioden umfassende Vertragslaufzeit von 15 bis 20 Jahren verweist Herr Dr. Queisner auf den Aspekt der Investitionssicherheit für den Dienstleister. Bei einem Vorhaben dieser Art erachtet Herr Dr. Queisner eine lange Vertragslaufzeit als sachgerecht und angemessen.

 

Ratsfrau Lerche ist mit der bisherigen Gesamtvergabe an einen Dienstleister zufrieden und würde eine erneute Gesamtvergabe an einen Dienstleister begrüßt. In der angestrebten Vertragslaufzeit sieht sie auch einen Vorteil für den Auftragnehmer, weil er u.a. damit seinen Beschäftigten eine Perspektive bieten kann.

 

Ratsherr Pohler erklärt für die CDU-Fraktion, dass die bisher umgesetzten Privatisierungen gut funktionieren. Insofern spricht er sich deutlich für eine Neuausschreibung der Geschäftsbereiche der Öffentlichen Beleuchtung sowie Lichtsignalanlagen, Verkehrsmanagement, Verkehrszeichen und Parkraumbewirtschaftung aus.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn sagt Stadtbaurat Leuer eine umfassende Information der Gremien zum Leistungsverzeichnis zu, obgleich über das Leistungsverzeichnis keine Beschlüsse vorgesehen sind. Gerne nimmt die Verwaltung dazu auch Hinweise auf.

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Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Geschäftsbereiche der Öffentlichen Beleuchtung sowie Lichtsignalanlagen, Verkehrsmanagement, Verkehrszeichen und Parkraumbewirtschaftung neu auszuschreiben.

2. Mit der Vorbereitung und Durchführung der Vergabe wird ein auf die Begleitung derartiger Projekte spezialisiertes und erfahrenes Beratungsunternehmen beauftragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an VA und Rat):

dafür: 8      dagegen: 0      Enthaltungen: 1

 

 

Erläuterungen und Hinweise