Rat und Stadtbezirksräte
03.03.2023 - 16.3 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.3
- Datum:
- Fr., 03.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Ratsfrau Jalyschko verlässt um 19:40 Uhr die Sitzung.
Protokollnotiz: Ratsfrau Hahn verlässt um 19:40 Uhr die Sitzung.
16.3.1
Bürgermitglied Schroth thematisiert das im Jahr 2016 von der damaligen Landesregierung verabschiedete Radwegekonzept zum Radwegebau an Landesstraßen. Da für die Radwegverbindung an der Landesstraße L635 Hondelage – Flughafen keine Planungsaktivitäten bekannt sind, fragt sie, ob nach wie vor geplant ist, den genannten Radweg zu planen und vor welchem Zeithorizont zu bauen. Sofern die Planungen erst in einigen Jahren starten sollen bittet sie um Auskunft, ob der Radweg an der L635 aus dem vordringlichen Bedarf herausgenommen und - ggf. im Tausch mit dem Radweg an der L611 von Völkenrode zum Bortfelder Kreisel - in den normalen Bedarf überführt werden kann bzw. der Radweg Völkenrode - Bortfelder Kreisel in den vordringlichen Bedarf aufgenommen werden kann.
Protokollnotiz: Ratsfrau Hahn Kühn nimmt ab 19:42 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Stadtbaurat Leuer verweist zunächst grundsätzlich auf die Zuständigkeit des Landes Niedersachsen für den Bau eines Radwegs an einer Landesstraße. Das Land stellt einen Bedarfsplan mit Maßnahmen des vordringlichen Bedarfs zum Bau von Radwegen an Landesstraßen auf, für deren Planung und Realisierung das Land Niedersachsen zuständig ist. Infolge der Zuständigkeit des Landes ist seitens der Stadtverwaltung die Planung eines Radweges im Zuge der L635 weder anhängig noch beabsichtigt. Zum Radweg im Zuge der L611 Völkenrode/Bortfeld weist Stadtbaurat Leuer auf die in dieser Sitzung ergangene Mitteilung 23-20713 (TOP 2.1) hin.
Er führt weiter aus, dass der Radweg an der L635 zwischen Hondelage und Flughafen im vordringlichen Bedarf des Radwegekonzeptes des Landes enthalten ist. Somit besteht der grundsätzliche Planungsauftrag für diesen Radweg. Der Verwaltung sind die Aktivitäten des Landes, im Zuge der freien Strecke der L635 einen Radweg zu planen und zu bauen, nicht bekannt. Es ist daher davon auszugehen, dass dort derzeit keine Aktivitäten stattfinden. Gegenüber dem Land hebt die Verwaltung die Wichtigkeit von Radwegen an Landesstraßen regelmäßig hervor.
Beim Radwegekonzept des Landes handelt es sich um ein vom Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung veröffentlichtes Programm mit Auflistung der einzelnen Projekte des vordringlichen Bedarfs. Ein nachträglicher Tausch von Wünschen aus dem weiteren Bedarf mit Projekten des vordringlichen Bedarfs ist nicht vorgesehen. Für Änderungen bleibt daher die im Koalitionsvertrag vorgesehene Fortschreibung des aktuellen Radwegekonzeptes abzuwarten.
16.3.2
Ratsherr Dr. Plinke informiert über seine im Vorfeld der Sitzung übermittelte Anfrage zu den Kriterien für die Priorisierung der Deckschichterneuerung von Radwegen und der Möglichkeit der Stadtbezirksräte, Anregungen für bestimmte Radwege einzubringen, und bittet um Beantwortung zum Protokoll.
Stadtbaurat Leuer sagt eine Beantwortung als Protokollnotiz zu.
Protokollnotiz: Bisher wurden die zu sanierenden Radwegabschnitte auf Grundlage der turnusmäßig durch den Begang der Baubezirke durchgeführten Inaugenscheinnahme der Geh- und Radwegflächen und der eingegangenen Mängelmeldungen der Bürger ermittelt. Kriterien sind u. a. Aufwölbungen durch Baumwurzeln, Risse, ausgemagertes Material und Schlaglöcher. Weiterhin spielten bei der Auswahl der Sanierungsabschnitte die Durchführbarkeit aus verkehrstechnischer Sicht, der Kostenrahmen, die Interessen der anderen Leitungsverwaltungen und die Frequentierung eine Rolle. Darüber hinaus wird inzwischen das Ziel der Herstellung von Radwegen mit dem neuen Braunschweiger Standard für Ein- und Zweirichtungsradwege berücksichtigt. Um die Dringlichkeit der Sanierung von Radwegen noch objektiver beurteilen zu können, wurde aktuell eine digitale Zustandserfassung aller von den Baubezirken betreuten Radwege in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse dieser Befahrung (es werden hier nur die Oberflächen erfasst) werden künftig in die Gesamtbewertung der Radwegsanierungsmaßnahmen der folgenden Jahre einfließen, um somit eine optimale Priorisierung zu erreichen.
Hinweise können durch die Stadtbezirksräte eingebracht werden. Diese werden dann mit den Ergebnissen der Zustandserfassung abgeglichen. Erforderlichenfalls können sich daraus Änderungen in der Priorisierung ergeben.
16.3.3
Ratsherr Kühn informiert über die von der SPD-Fraktion ursprünglich zur heutigen Sitzung dieses Ausschusses eingereichten fünf Anfragen zu Abfallthemen, die von der Verwaltung bis auf die Anfrage 23-20703 anderen Fachausschüssen zugewiesen wurden.
Er verweist mit der beispielhaften Nennung von ALBA-Themen und der Kreislaufwirtschaft darauf, dass viele Abfall-Themen in diesem Ausschuss angesiedelt sind. Nach dem Verständnis der SPD-Fraktion umfasst die Kreislaufwirtschaft die Abfallvermeidung, die abfallarme Produktgestaltung sowie die Beschaffung entsprechender Güter als auch die Sammlung, Sortierung, Aufbereitung, das Recycling und die Behandlung von Abfällen sowie die umweltgerechte Entsorgung. Alle Themen gehörten deshalb entsprechend zusammen und sollten aus Sicht von Ratsherr Kühn auch einheitlich betrachtet und federführend einem Ausschuss zugewiesen werden.
Stadtbaurat Leuer hebt das Thema Abfallwirtschaft im Zusammenhang mit dem Leistungsvertrag zur Erbringung der Abfallwirtschaft hervor. Es ist für ihn unstrittig, alle dazugehörenden Themen wie auch übergeordnete abfallwirtschaftliche Aspekte in diesem Ausschuss zu beraten. Spezielle Fragen zu einzelnen Themen, die die Arbeit einzelner Organisationseinheiten der Verwaltung betreffen, sollten die jeweiligen Fachausschüsse beraten.
Stadtrat Herlitschke ergänzt beispielhaft die Frage des Umgangs mit Grünschnitt. Er hält es für richtig, diese Thematik im Umwelt- und Grünflächenausschuss (UGA) zu behandeln. Da Grünschnitt kein Abfall, sondern ein Wertstoff ist, ist die Frage, ob dieser Wertstoff z. B. einer Biogasanlage zugeführt oder kompostiert wird, ein originäres Thema des UGA.
Bürgermitglied Dr. Wendenburg verdeutlich, dass nach seiner Auffassung hier grundsätzlich das Verhalten des Abfallerzeugers Stadt Braunschweig und die Vermeidung von Abfällen im eigenen Abfallaufkommen im Mittelpunkt stehen (Einsatz von Recyclingpapier, Unterstützung von Mehrweg statt Einweg in städtischen Institutionen). Er äußert die Erwartung, dass eine zentrale Verantwortlichkeit in der Verwaltung festgelegt sein muss.
Stadtbaurat Leuer verneint den Eindruck, dass kein Gesamtkonzept besteht. Die Zentralverwaltung befasst sich mit entsprechenden Fragestellungen. Die Frage zur Verwendung von Einweggeschirr ist nach seiner Kenntnis in der einschlägigen Dienstanweisung geregelt.
Für das Referat 0660 Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft ist es mit dem vorhandenen Personal nicht leistbar, über die Gesamtabfallwirtschaft, das Vertragscontrolling und die Strategie in der Abfallwirtschaft hinaus die Verwendung von Einweggeschirr bei verschiedenen Veranstaltungen einzelner städtischer Organisationseinheiten zu regeln. Dies muss die jeweilige Organisationseinheit gewährleisten und steht in keinem Zusammenhang mit dem genannten Gesamtkonzept.
