Rat und Stadtbezirksräte
07.03.2023 - 5.3.1 Regionaler Härtefallfonds - Ist Braunschweig da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Klockgether
- Datum:
- Di., 07.03.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Ohnesorge teilt mit, dass zu vorherigen Anträgen der Hinweis zum Härtefallfonds gegeben worden sei. Der Härtefallfonds scheine viel Bürokratie mit sich zu bringen. Sie fragt nach, welche Fristen es gebe, wenn man den Härtefallfonds in Anspruch nehmen möchte.
Herr Klockgether teilt mit, dass das Land keine Antragsfrist gesetzt habe. Der Härtefallfonds gehe bis Ende des Jahres. Man könne bis dahin jederzeit beitreten. Man müsse viele Hürden nehmen, um einen Antrag auf Erstattung der gewährten Leistung beim Land zu stellen. Das Land und die Stadt Braunschweig gingen von eher wenigen Personen aus, bei denen der Härtefallfonds greifen würden, da sämtliche Leistungsbereiche und Personen, die mehr als das durchschnittliche Einkommen in Niedersachsen verdienen, aus dem Härtefallfonds ausscheiden. Des Weiteren müsse der Grundversorger zuvor mit Personen in Verhandlung treten, um eine Energiesperre abzuwenden. Es gebe für die Energieversorger aktuell höhere Voraussetzungen eine Sperre zu verhängen. Die Stadt Braunschweig möchte die Stelle Wohnhilfen stärken, um eventuell steigende Fallzahlen bearbeiten zu können. Bei mehr als 45 Härtefallkunden solle der Vereinbarung zum Härtefallfonds beigetreten werden. Herr Klockgether weist ferner darauf hin, dass bei Ablehnungen keine Erstattung der Verwaltungskosten seitens des Landes erfolge und dass ggf. mit allen in Braunschweig tätigen Energieversorgern Vereinbarungen abgeschlossen werden müssten.
Frau Ohnesorge fragt nach, ob es vom Land gewollt sei, dass der Härtefallfonds so bürokratisch sei und ob andere Kommunen den Härtefallfonds in Anspruch nehmen.
Herr Klockgether teilt mit, dass die verwaltungsinterne Haltung nicht immer die abschließende Entscheidung darstelle. Die Entscheidung werde in den Kommunen teilweise auch von der Politik vorgegeben. Die verwaltungsinterne Haltung vieler Kommunen in Niedersachsen decke sich mit der in Braunschweig. Von 46 Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen seien aktuell bisher nur vier Kommunen der Vereinbarung beigetreten. Die kommunalen Spitzenverbände hätten viel Kritik am Härtefallfonds geübt. Das Land habe jedoch nur wenige Änderungen vorgenommen.
Herr Winckler weist darauf hin, dass die Energiekosten beim Grundversorger BSEnergy in Braunschweig deutlich höher seien, als in den umliegenden Kommunen.
