Rat und Stadtbezirksräte
08.03.2023 - 4.2 Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 08.03.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 14:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss zu Änderungsantrag 23-20743-05:
1. Die Planung für die bauliche Neuerrichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig erfolgt auf der Grundlage des im Jahr 2019 beschlossenen Zukunftskonzepts „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum für Musik ́" (Drs. Nr. 19-10104-01).
2. Die Planung eines Konzerthauses mit 1.000 Sitzplätzen erfolgt auf Basis der Untersuchung der kulturellen Infrastrukturanalyse des Büros actori sowie der Machbarkeitsstudie des Büros Prof. Jörg Friedrich | Studio PFP GmbH.
3. Städtische Musikschule und Konzerthaus sollen eine synergetische und bauliche Einheit an einem Standort bilden. Das Konzerthaus und dessen 1.000-Sitzplatz-Konzertsaal soll multifunktional und mit dem 199-Sitzplatz-Konzert- und Probensaal der Städtischen Musikschule baulich kombiniert geplant werden.
4. Es soll ein Zentrum für Musik entstehen, dass ein kultureller Bildungs- und Veranstaltungsort für Alle ist. Die Zusammenarbeit von städtischer Musikschule und professionell tätigen Musiker*innen wie dem Orchester des Staatstheaters soll nicht nur durch die Nutzung eines gemeinsamen Ortes, sondern auch durch gemeinsame Projekte ermöglicht werden. Es soll ein Begegnungs- und Kommunikationsort im Sinne eines Dritten Ortes entstehen, der ganztägig geöffnet und für alle zugänglich ist. Dabei ist auf Teilhabemöglichkeiten für alle Bevölkerungsschichten im Sinne der Diversität der Bevölkerungsstruktur zu achten. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundlegenden Beschlüsse und Untersuchungen der Punkte 1 und 2 unter Beachtung des Konzeptes „Zentrum der Musik für Alle" weiter zu entwickeln. Dazu soll das bisherige Raumkonzept, das künstlerische Konzept, Veranstaltungskonzept und die Trägerstruktur (z. B. Kooperations- statt Vermietungsmodell) noch einmal überarbeitet werden. Insbesondere müssen entsprechende Begegnungs- und Probenräume (Dritter Ort) mit eingeplant werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein überarbeitetes Konzept im Laufe des weiteren Planungsprozesses rechtzeitig vorzulegen.
5. In das weitere Bauleitplanverfahren für das Bahnhofsquartier (Anlage 1) wird der Standort für ein Konzerthaus kombiniert mit der räumlichen Unterbringung der Städtischen Musikschule integriert.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine finale Umsetzungsentscheidung erforderlichen baulichen Untersuchungen umgehend auszulösen. Die Vorgaben des B-Planentwurfes sind dabei zu berücksichtigen.
Die städtebauliche Integration des Gebäudes soll insbesondere im Hinblick auf zukünftige Sichtachsen und die entstehenden Freiräume im Zuge der B-Plan-Erstellung sichergestellt werden.
7. Der finale Umsetzungsbeschluss für die kombinierte Errichtung von Konzerthaus und der Städtischen Musikschule (inkl. eines Konzert- und Probensaals mit 199 Sitzplätzen) ist im Jahr 2025, mit belastbaren Aussagen zum erforderlichen Investitionsvolumen und den voraussichtlich zusätzlichen jährlichen Betriebskosten inkl. der Instandhaltungskosten und der Zinsbelastung vorzulegen. In diesem Rahmen ist auch festzulegen, ob und ggf. in welchem Maße eine alternative Finanzierungsvariante (ÖPP, Einbindung von Spenden oder sonstigen Drittmitteln, Realisierung z. B. durch eine Stiftung) verfolgt werden soll. Insgesamt ist zu klären, wie hoch die Investitionskosten und die anfallenden Betriebskosten für die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt geschätzt werden.
8. Die Verwaltung trägt Sorge dafür, dass ein architektonischer Wettbewerb für die kombinierte Errichtung von Städtischer Musikschule und Konzerthaus folgende Parameter beinhaltet:
- am neu zu gestaltenden städtischen Eingangstor Viewegs Garten - in direkter Sichtachse des zentralen Ausgangs des Hauptbahnhofs - eine wegweisende Architektur zu generieren.
- die Architektur nimmt die Bezüge zum Gesamtensemble der historischen Parkanlage Viewegs Garten sowie des neuen Bahnhofsquartiers auf und leistet einen Beitrag zu dessen weiterer städtebaulichen Aufwertung,
- Orientierung an Nachhaltigkeit in Baustoffen, Berücksichtigung modernster Umweltstandards bei der Klimatisierung bzw. Gebäudekühlung sowie der Energieversorgung,
- die Architektur wird den Anforderungen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gerecht,
- Orientierung und Zertifizierung nach dem Standard Gold der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen)
- Berücksichtigung kulturpolitisch aktueller Diskurse; beispielsweise baulich als „Dritter Ort" fungieren zu können.
9. Für die Ausschreibung, u. a. von Planungsleistungen, sollen der Referenznachweis erfolgreicher Umsetzungen von Konzerthausprojekten zentrale Kriterien sein.
10. Für die Planung zur Errichtung der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses stehen derzeit Haushaltsmittel von 500.000 € vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigungen zum Haushalt 2023 zur Verfügung. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung der Maßnahme und den lfd. Betrieb steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig und den Finanzierungsalternativen. Die Entscheidung zur Umsetzung wird unter dem Aspekt gefällt, dass einseitig keine Schieflage zwischen den zeitlich umsetzbaren Bau- und Sanierungsvorhaben in anderen Bereichen entsteht.
Dies gilt auch für den Aspekt der laufenden Betriebskosten.
11. Für den Fall, dass das Zentrum für Musik mit großem Konzertsaal nicht umgesetzt werden kann, soll prioritär die Musikschule mit kleinem Saal zeitnah verwirklicht werden. Eventuell notwendige Planungen werden rechtzeitig aufgenommen. Dem Rat wird halbjährlich über den Zwischenstand inklusive der Finanzierungsmöglichkeiten berichtet.
