Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

18.04.2023 - 3 Flüchtlingsangelegenheiten

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Wortprotokoll

Herr Klockgether verweist auf die Mitteilung außerhalb von Sitzungen (23-21072 Ausführung des Aufnahmegesetzes; hier: Festlegung der Verteilquote Braunschweig), welche am 14.04.2023 an die Auschussmitglieder versand wurde. Es gäbe ein neues Verteilungskontigent, welches am 04.04.2023 festgelegt worden sei, um die Planungsmöglichkeiten für die Unterbringung von Geflüchteten weiter zu verbessern. Diesmal gäbe es einen festen Verteilungszeitraum von sechs Monaten. Es wurde daraufhin geschaut, wie es um die Über- oder Unterquoten in den einzelnen Kommunen stehe. Im Ergebnis könne Braunchweig zufrieden sein. Für die nächsten sechs Monate wurde der Stadt eine Verteilungsquote von 318 Personen zugewiesen. Da man bereits in der Überquote läge und 186 Menschen aufgenommen habe, bedeute dies dass weitere 132 Geflüchtete bis September 2023 aufzunehmen sein. Monatlich wären es ca. 22 Personen. Bisher habe man im Jahresverlauf 2023 bereits ungefähr 40 Menschen monatlich aufgenommen. Die Sporthallen, welche für die ukrainischen Geflüchteten bereitgestellt wurden, werden deutlich schneller geschlossen werden, als ursprünglich geplant. Ab August diesen Jahres solle die Sporthalle Naumburgstraße wieder für die Schulen zur Verfügung stehen. Derzeit seien bereits die Sporthalle Rheinring und Arminisstraße im Rückbau.

 

Herr Köster stellt die Frage, inwiefern die Verteilquote für Herrn Klockgether nachvollziehbar sei. Weiterhin fragt er, wie groß die Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde (LAB) seien und ob diese komplett angerechnet werden würden.

Außerdem bezieht er sich auf das Protoll der Sitzung vom 23.02.2023. Darin sei erklärt worden, dass "im Wesentlichen" das Ziel erreicht wurde, jährlich fünf Wohnungen anzubieten. Er fragt nach, wie Herr Klockgether "im Wesentlichen" definiere.

 

Herr Klockgether erklärt, dass das Land im September letzten Jahres ein relativ großes Verteilungskontigent von etwa 70.000 Personen festgelegt habe, welches jedoch nicht erreicht wurde. Der entsprechende Verteilungszeitraum sei jedoch abgelaufen. Dies sei Anlass gewesen, ein neues Kontigent festzulegen und nicht wie in den Vorjahren gehabt, den Verteilungszeitraum zu verlängern. Herr Klockgether gibt zu Wort, dass er sich nicht im Stande fühle, die komplizierte Berechnung des Landes zu durchdringen und diese dem Plenum zu erläutern. Auch die die aktuellen Kapazitäten der Landesaufnahmebehörde könne er nicht exakt wiedergeben. Er schätzt einen groben Wert von ca. 600 Plätzen, betont allerdings, sich auf diesen nicht festlegen zu wollen. Der aktuelle Sachstand zum Wohnungsmarkt könne nachgereicht werden. Zu den aktuellen Schwierigkeiten auf dem Wohungsmarkt berichtet er, dass momentan ca. 3.200 ukrainische Geflüchtete registriert sein, jedoch davon nur ein Bruchteil die gestellten Unterbringungen nutze. Grund sei das häufige Unterkommen bei Bekannten oder aber das Finden von eigenem Wohnraum. Es werde mit sozialpädagogischer Untersützung und der zentralen Stelle für Wohnraumhilfe zusammengearbeitet. Die Stadt Braunschweig freue sich über den Gewinn jeder Wohnung für Geflüchtete.

 

Herr Sommerfeld merkt an, dass er statt der Mitteilung außerhalb von Sitzungen eine reguläre Mitteilung an den Ausschuss bevorzugt hätte. Er fragt nach, warum in der Mitteilung alle Unterkünfte bis auf das Hochhaus an Otto-von-Guericke-Straße genannt sein. Diese Unterkunft fände keinerlei Erwähnung, weshalb er um kurzen Sachstand bittet.

 

Herr Klockgether erklärt, das die Unterkunft der Otto-von-Guericke-Straße zu den Wohnstandorten zähle, in denen sonstige Geflüchtete untergebracht werden. Man habe den Standort Ende November 2022 in Betrieb genommen, woraufhin es auch direkt erste Belegungen gegeben habe. Derzeit seien ca. 50% der Kapazitäten belegt. Der Standort sei in der Mitteilung nicht aufgeführt, da es in dieser um den Schwerpunkt Ukrainegeflüchtete ginge.

 

 

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