Rat und Stadtbezirksräte
27.04.2023 - 3.1 Biber besiedeln das Stadtgebiet
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Umwelt- und Grünflächenausschuss
- Datum:
- Do., 27.04.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:01
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 68 Fachbereich Umwelt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Gekeler stellt die Mitteilung vor und berichtet über die Ansiedelung des Bibers in Braunschweig an der Schunter und Oker. Es wurde bewusst auf eine Kartierung verzichtet, um einen möglichen Bibertourismus zu vermeiden.
Auf Nachfragen der Ausschussmitglieder antwortet Herr Gekeler, dass bislang keine Schäden und Probleme durch die Biberbesiedelung entstanden sind.
Ratsherr Wirtz fragt nach, ob konkrete Zahlen zu Fraßschäden durch den Biber bekannt sind. Herr Gekeler wird diese Zahlen als Protokollnotiz nachliefern.
Protokollnotiz:
Auf die Nachfrage, wie viele Bäume der Biber im Stadtgebiet von Braunschweig bereits gefällt hat, antwortet der FB 68 wie folgt:
Eine Erfassung der vom Biber gefällten Bäume im Stadtgebiet von Braunschweig wurde bisher nicht durchgeführt.
Im Allgemeinen haben zwei Drittel aller vom Biber genutzten Bäume einen Durchmesser von unter fünf Zentimetern, stellen also eher Jungaufwuchs dar. Nur ein Drittel liegt in einem stärkeren Durchmesserbereich von 6 bis 90 cm. Gewöhnlich haben die stärkeren Stämme einen Durchmesser von 6 - 20 cm, während Stämme mit mehr als 21 cm Durchmesser nur selten gefällt werden. Welche Dimensionen der Biber nutzt, hängt stark von der Jahreszeit ab. Im Sommer werden schwache, im Herbst eher mittlere Durchmesser bevorzugt.
Grundsätzlich nutzt der Biber nur Gehölze im Uferrandstreifen mit einer Entfernung bis zu 7 m vom Gewässer.
Auf Grundlage der bisherigen Beobachtungen wird die Gesamtzahl der gefällten Bäume mit einem stärkeren Durchmesser auf weniger als 50 Bäume seit 2015 geschätzt.
Bürgermitglied Frau Räder fragt nach, ob bei zukünftigen Schadensereignissen ein entsprechender Schadensausgleich vorgesehen ist. Herr Gekeler gibt dazu an, dass es bislang zu keinen Schäden gekommen ist, ein Ausgleich ist aber auch nicht vorgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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