Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.05.2023 - 9 Rahmenplanung Am Alten Bahnhof Begründung einer...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtbaurat Leuer erläutert die Vorlage.

 

Ratsfrau Mundlos erklärt für die CDU-Fraktion, die Rahmenplanung nicht grundsätzlich abzulehnen, da eine Aufwertung des Gebietes aus ihrer Sicht sinnvoll ist. Sie beantragt, die Vorlage passieren zu lassen und begründet dies mit der Unsicherheit der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern u.a. hinsichtlich einer Behinderung der Investitionstätigkeiten oder Abwertung des Immobilienbestandes, die es bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung noch zu klären gilt.

 

Stadtbaurat Leuer hrt aus, dass Investitionen durch die Vorkaufsrechtssatzung nicht behindert werden sollen und zeigt sich zuversichtlich, dass im Ergebnis eine Aufwertung des Gebietes erfolgt. Hinsichtlich der Frage von Ratsfrau Mundlos zur Vorkaufsrechtssatzung informiert Stadtbaurat Leuer, dass diese bis zu dem Zeitpunkt besteht, in dem sie durch einen entsprechenden Ratsbeschluss zurückgenommen wird. r die 19. KW ndigt Stadtbaurat Leuer weitere Gespräche der Verwaltung mit verschiedenen Grundstückseigentümern zu den Planungen an, um einen Konsens zu finden.

 

Ratsherr Mehmeti erklärt für die SPD-Fraktion, die von Ratsfrau Mundlos vorgetragenen Sorgen nicht unbedingt teilen zu können. Dem Antrag auf passieren lassen stimmt er zu, kündigt jedochr die Ratssitzung bereits die Zustimmung zur Beschlussvorlage an.

 

Ratsfrau Jalyschko begrüßt r die Fraktionndnis/DIE GRÜNEN den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung ausdrücklich, da nach ihrer Auffassung das gesamte Gebiet und das angrenzende Wohnquartier des Westlichen Ringgebiets hierdurch eine Aufwertung erfährt. Der Satzungsbeschluss ist zur Realisierung der Pne unabdingbar. Die Bedenken, der Satzungsbeschluss führt zu einer Verunsicherung der Grundstückseigentümer, lt sie r nachvollziehbar, jedoch unbegründet. Ratsfrau Jalyschkondigt ihre Zustimmung zur Vorlage für die Ratssitzung an.

 

Auf Nachfrage von Ratsherr Kühn informiert Stadtbaurat Leuer, dass der Rahmenplan Grundlage des Bebauungsplans wird. Im Bebauungsplanverfahren wird die Verwaltung die Überlegungen zur sozialen wie auch öffentlichen Infrastruktur betrachten. Er macht deutlich, dass sich die Verhandlung des städtebaulichen Vertrages aufgrund der verschiedenen Grundstückseigentümer schwieriger gestalten wird, als dies bei einem Investor der Fall wäre. Die spätere (soziale) Infrastruktur ist abhängig vom Umfang der künftigen Wohnungsstruktur in diesem Quartier und wird Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens sein.

 

Ausschussvorsitzender Ratsherr Kühnsst über den Antrag auf passieren lassen abstimmen.

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Beschluss:

"Für das in der Anlage 2b dargestellt Stadtgebiet wird eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Grundstücke gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen."

 

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Abstimmungsergebnis (zum Antrag auf Passieren lassen):

dafür: 10     dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise