Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

04.05.2023 - 38 Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Ratsherr Sommerfeld fragt, inwiefern die Konstruktion der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) noch sinnvoll sei bzw. ob die Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) unter dem Dach der SBBG denkbar wäre.

 

Herr Erster Stadtrat Geiger beantwortet die Fragen umfangreich und betont, dass die SFB im Projektgeschäft tätig ist, die SBBG hingegen einen Teilkonzern mit steuerlich vorteilhafter Wirkung für die Gesellschaften bilde. Gewinne und Verluste können im Rahmen der Regelungen zum steuerlichen Querverbund optimiert werden. Zudem hebt er die Innovationsfunktion der SBBG als Holding hervor, um Synergieeffekte zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der Gesellschaften wechselseitig zu erzielen. Die SBBG übernimmt darüber hinaus kaufmännische Dienstleistungen für einige Konzerngesellschaften.

 

Herr Erster Stadtrat Geiger betont, dass beide Gesellschaften gute, wichtige und wachsende Aufgaben für den Konzern Stadt erfüllen.

Reduzieren

 

Beschluss:

 

 

„I.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 34.906.029,44 € und weist einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00 € aus.

 

2. Der Konzernabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 34.906.029,44 € und weist einen Konzernbilanzgewinn in Höhe von 5.283.342,28 € aus.

 

II.  Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Bus- und Bahnbetriebsgesellschaft mbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2022 wird festgestellt. Er enthält einen Ertrag aus Verlustübernahme in Höhe von 454,92 € und weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,00 € aus.“

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Dafür: 9      Dagegen: 0      Enthaltung: 1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise