Rat und Stadtbezirksräte
04.05.2023 - 36 Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig Jahresabsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 36
- Datum:
- Do., 04.05.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:13
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsherr Sommerfeld erläutert, dass aus seiner Sicht der Gewinn der Nibelungen-Wohnbau-GmbH in der Gesellschaft verbleiben sollte und für preiswerteren bzw. die Schaffung von mehr Wohnraum verwendet werden und nicht an die Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH ausgeschüttet werden sollte. Da er gegen eine Ausschüttung des Gewinns stimmen werde, beantragt Ratsherr Sommerfeld eine getrennte Abstimmung der Punkte 2 I und 2 II.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung
1. der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig werden angewiesen,
2. der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH zu veranlassen,
in der Gesellschafterversammlung der Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig folgende Beschlüsse zu fassen:
I. Der Jahresabschluss 2022, der einen Jahresüberschuss von 3.186.430,50 € sowie nach Einstellung von 2.093.215,25 € in die Bauerneuerungsrücklage einen Bilanzgewinn von 1.093.215,25 € ausweist, wird festgestellt. Der in die Bauerneuerungsrücklage einzustellende Betrag berechnet sich entsprechend der zwischen Stadt Braunschweig, Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig und Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH getroffenen Vereinbarung vom 7. März 2016.
II. Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.093.215,25 € wird in Anwendung der in I. genannten Vereinbarung und gemäß § 17 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in voller Höhe an die Gesellschafterin Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH ausgeschüttet.“
Anlagen zur Vorlage
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1
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3,2 MB
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2
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1,1 MB
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174,8 kB
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