Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.06.2023 - 6 Park- und Grünanlagensatzung der Stadt Braunsch...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Stadtrat Dr. Pollmann bringt die Vorlage ein und fasst zusammen, dass der Hauptaspekt für die Schaffung einer einheitlichen Regelung die Lärmproblematik in den städtischen Grünanlagen sei. Ziel müsse sein, hier insoweit einen Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten zu schaffen. Mit der Regelung verfolgt werden soll indes keinesfalls das Ziel, die Feiernden aus den Parks zu vertreiben.

 

Ratsherr Sommerfeld bringt gleichsam seinen Änderungsantrag ein. Ob der Rücknahme der Ursprungsvorlage im letzten Gremienlauf hätte seine Fraktion nicht damit gerechnet, dass die geänderte Vorlage noch vor der Sommerpause behandelt werde. Aus seiner Sicht könnten nicht alle städtischen Grünflächen gleich behandelt, sondern müssten jeweils einzeln betrachtet werden.

 

Ratsfrau Arning verweist auf die kürzlich durchgeführte Demonstration der Jugendlichen und plädiert für eine andere Lösung.

 

Ratsfrau Jalyschko hält die Vorlage für kritisch. Es entstehe der Eindruck, dass das Aufhalten und Feiern im Park empfindlich eingeschränkt werden solle. Sie spricht sich dafür aus, die Stimmung der Bevölkerung aufzunehmen. Herr Dr. Pollmann teilt hierzu mit, dass die Verwaltung nunmehr einen Vorschlag vorgelegt habe und es Aufgabe der Politik sei, Änderungsvorschläge zu formulieren. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Regelung ähnlich zu bestehenden Regelungen anderer Städte vorgesehen sei.

 

Herr Bodendiek teilt mit, dass der Polizei nicht daran gelegen sei, auf Basis der vorgeschlagenen Satzung nunmehr verstärkt und häufiger die städtischen Grünanlagen zu kontrollieren. Vor dem Hintergrund der sonstigen Aufgaben der Polizei sei dies auch gar nicht möglich. Jedoch findet bereits jetzt ein differenziertes Vorgehen im Sinne der Verhältnismäßigkeit statt. Derzeit werde als Rechtsgrundlage § 117 OWiG genutzt. Aufgrund einer Vielzahl von unbestimmten Rechtsbegriffen wäre eine Regelung in Form einer Satzung jedoch präziser und klarer.

 

Mehrfach wird eingebracht, dass die vorgeschlagene Uhrzeit, ab welcher Musikabspielgeräte abzuschalten sind, noch diskutiert werden könnte. Ratsherr Disterheft schlägt vor, die vorliegende Satzung zunächst bis Ende des Jahres zu befristen, um die Erkenntnisse zu sammeln.

 

Ratsfrau Jalyschko bringt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Passierenlassen der Vorlage ein.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Plinke, ob geplant sei, den ZOD verstärkt in den Parks kontrollieren zu lassen, wird mitgeteilt, dass der ZOD bereits jetzt regelmäßig kontrolliere. Die eigentliche Arbeit jedoch erst ab 22:00 Uhr losgehen würde und dann bei der Polizei läge. Der Schwerpunkt der Arbeit liege jedoch in den Nachtstunden ab 22:00 Uhr - und damit bei der Polizei, die „rund um die Uhr“ im Einsatz ist.

 

Zu dem Eindruck, dass die Jugendlichen in den Parks bereits jetzt und durch die Satzung über Gebühr eingeschränkt würden, teilt Ratsherr Graffstedt mit, dass die derzeitige Regelung im OWiG dazu geeignet sei, ein Fehlverhalten ahnden zu können, aber nicht zu müssen.

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Abstimmungsergebnis (Passieren lassen):

Ja: 11 Nein: 0   Enth: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise