Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

13.06.2023 - 3.5 Ideenplattform - Veto gegen die Haltverbotsmaßn...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Ratsherr Tegethoff hinterfragt kritisch, weshalb die Verwaltung hier die Vorlagenart Mitteilung gewählt hat und kein Gremienbeschluss möglich ist.

 

Stadtbaurat Leuer erläutert, dass die Beschilderung eine verkehrsbehördliche Anordnung darstellt, die die Verwaltung als Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis umsetzt. Anders als bei einer nach der Geschäftsordnung gremienpflichtigen Verkehrsplanung oder Baumaßnahme kann bei einer wie hier aus Sicherheitsgründen getroffenen verkehrsbehördlichen Anordnung eines Verkehrszeichens kein Gremienbeschluss erfolgen.

 

Ratsherr Tegethoff vollzieht die vorgetragene Begründung zur Beschilderung nach. Zu seinem Einwand, dass die Ideengebenden unabhängig hiervon auch den Wunsch nach einer Umgestaltung vortrugen, verweist Stadtbaurat Leuer auf die von der Verwaltung so aufgefasste und gegen die verkehrsbehördliche Anordnung gerichtete Idee.

 

Ratsherr Wirtz fragt, ob die Ideengebenden über das Ergebnis informiert werden und ob für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner der Rechtsweg gegen die verkehrsbehördliche Anordnung offensteht.

 

Stadtbaurat Leuer bestätigt, dass die Ideengebenden über die Entscheidung der Verwaltung bzw. des Gremiums informiert werden.

 

Gegen verkehrsbehördliche Anordnungen (Allgemeinverfügung) ist das Rechtsmittel der Klage innerhalb eines Jahres nach Aufstellung des betreffenden Verkehrszeichens gegeben. Diese Frist läuft am 22. September 2023 (Aufstellung am 23. September 2022) ab.

 

Zur Nachfrage von Ratsherr Pohler, ob zum Erhalt einiger Parkplätze der Radweg entfernt und der Radverkehr bspw. in Form einer Fahrradstraße auf der Fahrbahn geführt werden kann, erklärt Stadtbaurat Leuer, dass die Ausweisung einer Fahrradstraße die Aufhebung des bislang nicht benutzungspflichtigen Radwegs zur Folge hat. Dies erachtet er aufgrund des Linienbusverkehrs als nicht sinnvoll.

 

Ratsherr Wirtz macht auf die in dem betreffenden Straßenabschnitt verbauten Baumschutzbügel aufmerksam, die für ihn nahelegen, dass ein Parken vormals zumindest geduldet wurde. Zu seiner Nachfrage, ob der Bereich als Unfallschwerpunkt (Dooring-Unfälle) auffällig ist, erklärt Herr Mickler, dass sich die Unfallkommission nach seiner Kenntnis bislang nicht mit diesem Straßenzug befasst hat und insofern keine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Stadtbaurat Leuer ergänzt, dass der frühere Einbau von Baumschutzbügeln die vorhandene verkehrliche Situation nicht verändert.

 

Ratsherr Kühn erklärt, die Entscheidung der Verwaltung zu befürworten.

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Ergebnis:

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise