Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.06.2023 - 7 Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Beb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zur Nachfrage von Ratsherr Tegethoff, ob das Grundstück in städtischem Eigentum verbleiben soll, informiert Stadtbaurat Leuer, dass bei der vorgesehenen Konzeptvergabe das Grundstück ausgeschrieben wird und Anbieter der Verwaltung ein Konzept vorlegen. Das beste Konzept wird zur Vergabe des Grundstücks ausgewählt. Den Wohnungsbau führt die Verwaltung nicht selbst aus.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Pohler verlässt um 18:25 Uhr die Sitzung.

 

Auf die ergänzende Nachfrage von Ratsfrau Jalyschko, ob eine Vergabe im Wege des Erbbaurechts geprüft wird, erklärt Stadtrat Leuer, dass dieser Aspekt noch nicht entschieden ist. Die Verwaltung wird dies prüfen und den Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vorlegen. Beides, Verkauf und Erbbaurecht, ist aus Sicht von Stadtbaurat Leuer denkbar.

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Beschluss:

„Dem Entwurf der Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Bebauungsplanes WI 50 “Weststadt 5. Nachbarschaft“ (Baublock 63/3b), nördlicher Teil, 2. Änderung, vom 01. Dezember 1970, und des Bebauungsplanes WI 47 “Weststadt 5. Nachbarschaft“ (Baublock 63/3b), nördlicher Teil, Urfassung, vom 20. Juni 1968, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Aufhebungssatzung sowie die Begründung und die aufzuhebenden Teilbereiche des Bebauungsplanes WI 50 sowie WI 47 sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen."

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA):

dafür: 10      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Erläuterungen und Hinweise