Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

14.06.2023 - 3.4 Information zur Thematik "Quartiersgaragen"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Schmidbauer führt in die Mitteilung 23-21348 ein.

 

Protokollnotiz: Ratsfrau Johannes nimmt ab 17:21 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsherr Kühn bittet um Auskunft, welche andere Städte von der Verwaltung zum Vergleich herangezogen wurden.

 

Herr Schmidbauer sagt eine Beantwortung in Form einer Protokollnotiz zu.

 

Protokollnotiz: die Aussagen zur Thematik „Quartiersgaragen" beruhen im Wesentlichen auf Informationen aus folgenden Broschüren:

 

  • Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr - Broschüre - Mobilitätskonzepte in neuen Wohnquartieren (Beispiele: München Domagkpark, Würzburg-Hubland, Bamberg Lagarde-Campus, München-Pasing „kupa Quartier Kuvertfabrik“)

 

  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin - Quartiersgaragen in Berlin Studie zum Umgang mit ruhendem Verkehr in den neuen Stadtquartieren (Die Recherche folgte auf 40 nationalen und internationalen „Spuren“ zu ähnlich gelagerten Projekten in Amsterdam, Berlin, Bremen, Darmstadt, Düsseldorf, Erfurt, Frankfurt am Main, Freiburg, Halle (Saale), Hamburg, Köln, Kopenhagen, Landau an der Isar, Mannheim, Meiningen, München, Nürnberg, Tübingen, Velenje (Slowenien), Wangen im Allgäu, Wien und Zürich)

 

  • Beratungsworkshop 03.12.2020 »Quartiersgaragen - Betreiber- und Nutzungsmodelle« (Referenten zu den Beispielen Lincoln-Siedlung und der Quartiersgarage im Stellwerk60 in Köln)

 

In Braunschweig gibt es bisher mit Ausnahme des Parkhauses am Lilienthalplatz (Braunschweig Parken GmbH) keine eigenen Erfahrungen.

 

Ratsherr Mehmeti bittet um Definition der in der Mitteilung so genannten „speziellen Braunschweiger Rahmenbedingungen“ und vermisst die Verzahnung mit einem Fahrradverleihsystem.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Jonas verlässt um 17:27 Uhr die Sitzung.

 

Herr Schmidbauer konkretisiert, dass hiermit ein Konzept einer anderen Kommune nicht 1:1 auf Braunschweig übertragen werden soll. Die Bedürfnisse und Bedingungen in dem jeweiligen Quartier werden genau betrachtet und daraus eine für das Quartier spezifische Lösung abgeleitet. Bezugnehmend auf das Baugebiet Wenden-West (2. Bauabschnitt) erklärt er, dass dieses durch ÖPNV und Radwegeverbindungen gut zu erreichen ist. Ob über das Mobilitätskonzept hinaus noch weitere Mobilitätsangebote etabliert werden, wird die weitere Ausplanung zeigen.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Jonas nimmt ab 17:30 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau Kluth macht auf das Parkhaus NeckarPark in Stuttgart aufmerksam, das als spezielles Energieparkhaus ein Wohngebiet mit 850 Wohneinheiten einschließlich Schwimmbad versorgen kann.

 

Zur Frage von Herrn Röver, ob Überlegungen bestehen, die vorhandenen Parkhäuser zu Quartiersgaragen aufzuwerten, verweist Stadtbaurat Leuer auf entsprechende Bestrebungen der Verwaltung und führt hier beispielhaft die Tiefgarage Magni an.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Volkmann verlässt um 17:37 Uhr die Sitzung.

 

Ratsherr Pohler erinnert an den von der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebrachten Antrag „Eine Quartiersgarage inklusive Mobilitätshub für das Östliche Ringgebiet“ (FU 020). Die Barrierefreiheit der Quartiersgaragen und eine bestmögliche Vernetzung aller Mobilitätsformen ist für Ratsherr Pohler selbstverständlich. Auf seine Nachfrage bestätigt Stadtbaurat Leuer, dass Quartiersgaragen in bestehenden (Ring-)gebieten mit hohem Parkdruck grundsätzlich sinnvoll wären. Er weist jedoch darauf hin, dass in den verdichteten Wohnquartieren oftmals kein angemessenes und zentral gelegenes Grundstück mit der Möglichkeit einer planungsrechtlichen Realisierung vorhanden ist.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Volkmann nimmt ab 17:39 Uhr wieder an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau Jalyschko hebt hervor, Quartiersgaragen immer als Baustein im Sinne der Verkehrswendepyramide zu betrachten. Vor der Frage der Unterbringung des ruhenden Kfz-Verkehrs stehen aus ihrer Sicht immer Schritte wie u.a. Verkehrsverlagerung und Verkehrsvermeidung. Darüber hinaus sollte eine potenzielle Nachnutzung baulich bereits jetzt berücksichtigt werden.

 

Stadtrat Herlitschke weist darauf hin, dass ein Garagenbau in der Regel in der Geschossigkeit eine andere lichte Höhe im Vergleich zu einem Wohngebäude besitzt. Die Berücksichtigung einer künftigen möglichen Nachnutzung werde zu einer Kostenerhöhung für das aktuelle Bauwerk führen.

 

Herr Schmidbauer informiert auf Nachfrage von Ratsherr Jonas zum Bebauungsplanverfahren „tenring“, HA 137 (3. Bauabschnitt Nördliches Ringgebiet) hinsichtlich der Implementierung einer Quartiersgarage über die Umsetzung der vorgesehenen Planung, dass u.a. der 3. Bauabschnitt zu klein für einen Systemwechsel ist. Die Nibelungen-Wohnbau-GmbH (NiWo) kalkuliert überdies bereits mit den Tiefgaragen. Das von der NiWo aufgestellte Mobilitätskonzept soll den Stellplatzschlüssel durch geeignete weitere Maßnahmen verringern.

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Ergebnis:

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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