Rat und Stadtbezirksräte
14.06.2023 - 13 Feuerwehrhaus Stöckheim, Ersatzbau Objekt- und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Zusätze:
- Verantwortlich: Herlitschke
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 14.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0650 Referat Hochbau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Franke erläutert die Vorlage 23-21526. Er bestätigt auf Nachfrage von Ratsherr Kühn, dass auch bei diesem Neubau eines Feuerwehrhauses der städtische Standard zum Bau von Feuerwehrhäusern umgesetzt wird.
Auf Nachfrage von Ratsherr Mehmeti hinsichtlich des Wendekreises der Einsatzfahrzeuge bestätigt Herr Franke die Abstimmung der Planung mit der Feuerwehr Stöckheim.
Herr Röver verweist auf die Aussage in der Vorlage 23-21626 „Die Anlage soll in erster Linie den Eigenbedarf des Gebäudes decken, der hierbei entstehende Überschuss wird in das öffentliche Netz eingespeist.“ und erklärt, dass aus seiner Sicht ein nur sehr geringer Eigenbedarf in einem Feuerwehrhaus besteht. Er erinnert an einen Gremienbeschluss zur Photovoltaik, der eine vollständige Belegung aller Dächer mit Modulen vorsieht.
Ratsherr Jonas unterstreicht den Nutzen eines Zwischenpuffers für eine eigenständige Versorgung des Feuerwehrhauses ohne (dieselbetriebene) Generatoren, um im Kontext Bevölkerungsschutz/Katastrophenschutz autark zu sein.
Herr Franke erklärt, die Fragen zum Umgang mit überschüssiger Energie und Installation von PV-Anlagen im Nachgang der Sitzung zu klären und zu Protokoll zu geben.
Protokollnotiz: Der § 32a der Niedersächsische Bauordnung (NBauO) „Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern“ gibt vor, dass mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaikanlagen auszustatten sind, es sei denn es ist wirtschaftlich nicht vertretbar. Des Weiteren ist gemäß Ratsbeschluss (DS 19-12423) die größtmögliche Belegung beschlossen worden: „6. Soweit keine technischen oder baulichen Gegebenheiten dem entgegenstehen, wird die Anlagengröße der jeweils zur Verfügung stehenden Dachfläche angepasst.“
Nach interner Prüfung ist das Anschaffen und Betreiben eines Speichers bei der Feuerwehr Stöckheim nicht rentabel. Der Ratsbeschluss ist hier jedoch maßgeblich, sodass die Überproduktion in das öffentliche Netz eingespeist wird.
Ratsherr Kühn wendet auf die Anregung von Ratsherr Jonas ein, dass diese Frage in dem hierfür zuständigen Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung zu diskutieren ist.
Bürgermitglied Kraatz verweist auf die Regelungen in § 32 a NBauO, wonach nach ihrer Auffassung bei der Errichtung eines Feuerwehrhauses ab dem 31. Dezember 2023 mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit PV-Anlagen auszustatten ist.
Herr Eckermann ergänzt, dass die Hochbauverwaltung die maximale Dachfläche mit PV-Anlagen ausstatten wird.
Anlagen zur Vorlage
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1
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80,2 kB
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193,5 kB
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