Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

23.08.2023 - 4 9. Änderung der Regelung über die Erhebung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Leitender Branddirektor Malchau führt in die Vorlage ein: Zwischenzeitlich konnten die Kostenträgerverhandlungen mit den Krankenkassen für die Jahre 2019-2023 abgeschlossen werden. Ideal seien Budgetverhandlungen im Voraus, aufgrund von Personalknappheit und der Corona-Pandemie war dies indes für den besagten Zeitraum so nicht möglich. Hervorzuheben sei, dass von den Kostenträgern immer nur die wirtschaftlichen Kosten und nicht die tatsächlichen IST-Kosten anerkannt werden. Für die Kostenträgerverhandlungen habe sich die Verwaltung der Unterstützung durch einen Gutachter bedient. Die erreichten Ergebnisse stellen nunmehr anhand der zu prognostizierenden Einsätze die Grundlage für die vorliegenden Entgelte in der geänderten Rettungsdiensttarifordnung dar. Für die Krankenkassen liegt die entsprechende Vereinbarung der Vorlage bei. Die geänderte Rettungsdiensttarifordnung gilt vor allem für Privatpersonen oder private Krankenkassen.

 

Davon lediglich mittelbar betroffen sind die Gespräche mit den beauftragten Hilfsorganisationen im Rettungsdienst. Hier bestehen teilweise noch unterschiedliche Ansichten hinsichtlich der Höhe der anerkennungsfähigen Kosten. Zwischenzeitlich geführte Gespräche lassen jedoch auf eine Lösungsfindung hoffen.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Disterheft, wie hoch das Risiko für den Rettungsdienst sei, wenn sich eine Hilfsorganisation aus dem Rettungsdienst zurückziehe, wird mitgeteilt, dass in den zwischenzeitlichen Gesprächen alle vier Hilfsorganisationen ihre grundsätzliche Bereitschaft bekräftigt haben, auch zukünftig Teil des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig zu sein. In den Gesprächen wurde deutlich, dass alle Seiten daran interessiert sind, schnellstmöglich, d. h. ab 2024, wieder zu Budgetverhandlungen zurückzukehren. Durch die hohe Anzahl an Rettungsdienstakteuren mit fünf Beteiligten (inklusive der Berufsfeuerwehr) sei ferner eine gute Risikostreuung vorhanden. Sollte der Fall eintreten, dass sich eine Hilfsorganisation aus dem Rettungsdienst zurückziehe, so wäre eine Kompensation durch die übrigen Beauftragten denkbar. In letzter Konsequenz müsse die Berufsfeuerwehr tätig werden. Hiernach sehe es jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht aus. Erster Stadtrat Geiger ergänzt, dass es sich bei dem Vertrag zur Beauftragung bereits um einen sehr alten Vertrag handele, der im Zweifel auch neu ausgeschrieben werden könnte. Hieran bestehe jedoch derzeit übereinstimmend mit allen Beteiligten kein Interesse.

 

Leitender Branddirektor Malchau teilt auf Nachfrage von Ratsherrn Pohler mit, dass die Kosten für die NEF u. a. aufgrund der steigenden Arztkosten sowie gestiegener Abschreibungen aufgrund der Neubeschaffung von Notarzteinsatzfahrzeugen erhöht wurden. Die geminderte Kilometeranzahl, die anstelle der Pauschalsätze in Rechnung gestellt werde, basiere auf der Auswertung der bisherigen Einsätze.

 

Auf Nachfrage von Ratsherrn Dr. Plinke, welche Bedeutung die statistische Auswertung gemäß § 5 der Vereinbarung habe und wen die vdek vertrete, wird mitgeteilt, dass die Auswertung Aufschlüsse darüber erbringen soll, ob sich Einsatzzahlen u. U. signifikant ändern und daher eine Anpassung an Vorhaltestunden etc. erforderlich werden könnte. Die vdek vertrete gemäß Präambel die Techniker Krankenkasse (TK), die BARMER, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse - KKH, die Handelskrankenkasse (hkk) sowie die HEK - Hanseatische Krankenkasse.

 

Ausschussvorsitzender Köster bittet abschließend um eine Information bis zur kommenden Ratssitzung am 19.09.2023, sofern sich keine Lösung mit den beauftragten Hilfsorganisationen abzeichnet.

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Beschluss:

1. Dem Abschluss der als Anlage 1 beigefügten Vereinbarung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes wird zugestimmt.

 

2. Die als Anlage 2 beigefügte 9. Änderung der Regelung über die Erhebung von Entgelten für Leistungen des Rettungsdienstes der Stadt Braunschweig (Rettungsdiensttarifordnung) wird beschlossen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja: 11 Nein: 0    Enth.: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise