Rat und Stadtbezirksräte
23.08.2023 - 6.4.1 Weiter unangekündigte "Letzte Generation"-Störu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Pollmann
- Datum:
- Mi., 23.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Zur Nachfrage von Ratsherrn Wirtz, wie viele Personalien bei der Aktion am 10.08.2023 aufgenommen worden seien und ob das Bußgeld häufig verhängt werde oder eher der Fokus auf dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren liege, teilt Stadtrat Dr. Pollmann mit, dass die Anzahl nicht bekannt sei. Städtischer Leitender Direktor Dr. Köhler skizziert das übliche Verfahren: Wenn vor Ort die Möglichkeit besteht, dass die Tat eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sein könnte, wird der Sachverhalt zunächst über die Polizei zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft geleitet. Wird dort die Entscheidung getroffen, dass es sich um keine Straftat handelt, es aber um eine Ordnungswidrigkeit gehen könnte, wird der Vorgang an die städtische Bußgeldstelle gesendet. Da dieser Vorgang einige Zeit in Anspruch nimmt, kann überdies zu der Aktion am 10.08.2023 noch keine Aussage getroffen werden.
