Rat und Stadtbezirksräte
24.08.2023 - 6.1.1 Anpassung der leistungsgerechten Bezahlung der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 24.08.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:03
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bakoben verlässt die Sitzung vor der Abstimmung, sodass nur noch 13 Stimmberechtigte anwesend sind.
Frau Dr. Flake informiert über die Änderungen und begründet diese.
Frau Schütze erläutert die Gründe des Änderungsantrags für die SPD.
Herr Albinus weist auf den bereits vorhandenen Ratsbeschluss aus 2022 hin und erläutert kurz die Stellungnahme der Verwaltung.
Herr Flake weist daraufhin, dass auch ein Stufenkonzept möglich ist und nicht alles gleichzeitig umgesetzt werden muss.
Frau Dr. Flake gibt an, dass alle Rechtsbedenken, die nicht grundsätzlicher Art sind, über den Verwaltungsausschuss geklärt werden.
Frau Lenz weist auf die verschiedenen Möglichkeiten der Evaluation hin.
Die Verwaltung wird beauftragt, die zuletzt mit Ratsbeschluss vom 20. Dezember 2022 (Drs. 22-19983) geänderten laufenden Geldleistungen an die Kindertagespflegepersonen (KTPP) wie folgt anzupassen und dem Rat dazu eine Beschlussvorlage vorzulegen, sodass die neuen Geldleistungen spätestens vom 1. August 2024 an gewährt werden können.
1. Die bisherige Entgeltstruktur auf Grundlage geleisteter Betreuungsstunden und gestaffelt nach Erfahrungsstufen bleibt grundsätzlich erhalten.
2. Die laufende Geldleistung wird fortlaufend gewährt: Die selbstständig tätigen KTPP haben zwar keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Ausfallzeiten wie Urlaub oder Krankheit, aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird aber von einer Rückforderung der laufenden Geldleistung bei Ausfallzeiten von bis zu 30 Tagen im Jahr generell abgesehen.
3. Die Sachkostenpauschale nach § 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII wird angemessen erhöht.
4. Der Betrag zur Anerkennung der Förderleistung nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII wird so erhöht, dass in dem Betrag für die Betreuungsstunde auch die geleisteten zusätzlichen Stunden für Elternarbeit, Qualifizierung, hauswirtschaftliche Tätigkeiten und Verwaltung angemessen berücksichtigt werden.
5. Kindertagespflegepersonen, die für die Kindertagespflege separate Räume angemietet haben, wird zusätzlich zur Sachkostenpauschale (s. Nr. 3) ein angemessener anteiliger Zuschuss zu den Miet- und Betriebskosten gewährt.
6. Die eingangs genannte Beschlussvorlage der Verwaltung soll einen Vorschlag für eine Dynamisierung der laufenden Geldleistungen enthalten.
