Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.08.2023 - 8.1 Ergänzung der Allgemeinen Vertragsbestimmungen ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Rentzsch erläutert, dass diese Beschlussvorlage die Priorisierung bei der Vergabe von Betreuungszeiten am Nachmittag bringen soll. Es ist der Wunsch der Verwaltung, allen Eltern eine Vollzeit-Betreuung anzubieten, was aufgrund des Fachkräftemangels leider nicht möglich ist. Die Verteilung soll gerechter werden.

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Frau Schütze weist darauf hin, dass die Bedarfserfassung nur ein Kriterium von Weiteren ist.

Sowohl Frau Dr. Flake als auch Frau Schütze fassen den Vorgang noch mal zusammen und erläutern den in der Sitzung als Tischvorlage eingebrachten Änderungsantrag.

 

Frau Schütze weist darauf hin, dass der JHA einen bindenden Beschluss fasst und keine Abstimmung im Rat erfolgen wird, da die AVBs nicht geändert werden.

 

Frau Lenz weist darauf hin, dass die Kriterien besser ausformuliert werden sollten

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Frau Dr. Rentzsch teilt mit, dass die Kita-Leitungen weiterhin gemeinsam mit den Eltern individuelle Lösungen finden sollen, egal welches Verfahren bei der Vergabe angewendet wird

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Herr Dr. Krökel weist darauf hin, dass die Betreuung auch mit diesem Instrument nicht gänzlich sichergestellt werden kann und das auch so Richtung Eltern kommuniziert werden sollte.

 

Es wird noch mal klargestellt, dass es sich bei den genannten Kitas in dem Änderungsantrag um die städtischen Kitas handelt.

 

Herr Dr. Krökel teilt mit, dass es grundsätzlich nur Sinn macht, wenn die Kriterien für alle Kitas unabhängig vom Träger in Braunschweig gelten und man gemeinsame Lösungen finden sollte.

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Beschlussergänzung (Ergänzungsvorlage 23-21774-01):

 

Die allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig -Kindertagesstätten-AVB - in der vom Rat beschlossenen Fassung vom 27. Juni 2023 werden wie folgt ergänzt und treten zum 1. Oktober 2023 in Kraft:

§ 4 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:

(5) Die Erziehungsberechtigten müssen rechtzeitig vor Aufnahme des Kindes

a) den unterschriebenen Aufnahmeantrag,

b) einen Nachweis über die erfolgte Impfberatung (Impfpass, Vorsorgeuntersuchungsheft, ärztliche Bescheinigung),

c) einen Nachweis über die erfolgte Masernschutzimpfung oder eine Masernimmunität und

d) eine vom Arbeitgeber oder anderer Stelle (z. B. Schule, Steuerkanzlei) bestätigte Bescheinigung zum Umfang der Tätigkeit oder eine Bescheinigung über einen erhöhten Betreuungsbedarf von der Kita- Leitung oder einem/einer Sozialarbeiter/in des Allgemeinen Sozialdienstes zum Zeitpunkt der Aufnahme vorlegen, sofern eine Betreuung über mehr als 6 Stunden täglich gewünscht wird.

 

Beschluss über den als Tischvorlage in die Sitzung eingebrachten Änderungsantrag

Die Verwaltung wird beauftragt, im Zusammenhang mit dem in den Vorlagen 23-21774 und 23-21774-01 geschilderten Sachverhalt (krankheitsbedingte Personalausfälle bei bereits bestehendem Personalmangel) Folgendes umzusetzen:

 

1. Die Verwaltung beruft, wie in der Ergänzungsvorlage 23-21774-01 erläutert, eine Task-Force „Personalmangel in der frühkindlichen Bildung und der Schulkindbetreuung“ ein, die sich kontinuierlich mit Problemlösungen befassen soll. Es wird ein mit den freien Trägern abgestimmtes Konzept für tageweise und vorübergehende Betreuungseinschränkungen aufgrund des Personalmangels erarbeitet. Es werden Kriterien für die Bedarfsfeststellung und Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen über sechs Stunden bzw. nach 14:00 Uhr erarbeitet, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ebenso erfassen, wie soziale Kriterien und besondere Förderbedarfe von Kindern.

 

2. Für Betreuungsverhältnisse, die unter die Allgemeinen Vertragsbestimmungen für die Kindertagesstätten der Stadt Braunschweig fallen und die mehr als sechs Stunden am Tag umfassen, sollen zur transparenten Erfassung des Kriteriums „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ vom 1. Oktober 2023 an die Personensorgeberechtigten mit abhängiger Beschäftigung eine Arbeitgeber*innenbescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 zur Vorlage 23-21774 vorlegen. Andere Personengruppen, wie z. B. in Ausbildung befindliche Personen oder Selbstständige, haben ihren Bedarf durch geeignete Bescheinigungen nachzuweisen oder plausibel dazulegen. Soziale Kriterien und besondere Förderbedarfe werden selbstverständlich bei der Bedarfsfeststellung in städtischen Kindertagesstätten weiterhin gleichermaßen berücksichtigt.

 

3. Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die jetzige Personalausstattung und die finanzielle Förderung vorhandener Gruppen der Kindertagesstätten, der Schulkindbetreuung oder der Kindertagespflege.

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Ergebnis Ergänzungsvorlage 23-21774-01: Die Abstimmung über diese Vorlage hat sich mit Annahme des Änderungsantrags erübrigt.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsantrag: dafür: 12 dagegen: 0 Enthaltungen: 1

 

Erläuterungen und Hinweise