Rat und Stadtbezirksräte
25.08.2023 - 10 Erweiterung des Lessinggymnasiums und der Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Rentzsch
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 25.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung stellt die Vorlage vor.
Ergänzend erläutert Herr Schröder, Schulleiter des Lessinggymnasiums, die Notwendigkeit des höheren Raumbedarfs im Mensa- und Küchenbereich aufgrund der geplanten höheren Zügigkeit in einigen Jahrgängen.
Frau Schmidt, kommissarische Schulleiterin der Grundschule Wenden, sieht die Reduzierung der Stauraumfläche in der Sporthalle um 15 m² kritisch, da im Rahmen des Ganztagsbetriebs mehr Schulmaterial für Bewegungsangebote, u. a. im AG-Bereich, untergebracht werden muss. Die Verwaltung bittet, erst einmal die Praxisphase abzuwarten. Sollte es Schwierigkeiten bei der Unterbringung von Materialien geben, wird eine Lösung gefunden.
Frau Ohnesorge erkundigt sich, ob neben der Grundschule Broitzem auch die Realschule Sidonienstraße Bestandteil des zweiten Schulsanierungspaketes ist und die Baumaßnahmen als Hochbau in alternativer Beschaffung realisiert werden sollen. Des Weiteren interessiert sie, wie flexibel die Verwaltung bei diesen Projekten auf veränderte räumliche Bedarfe der Schulen nach dem Raumprogrammbeschluss sei.
Die Verwaltung führt hierzu aus, dass sowohl die Grundschule Broitzem als auch die Realschule Sidonienstraße Schulsanierungsprojekte als Hochbau in alternativer Beschaffung sind. Basis für alle schulischen Neu-, Erweiterungs- oder Umbaumaßnahmen auch im Zusammenhang mit Sanierungen sind die Raumprogrammbeschlüsse, zu deren ggf. nachträglicher Änderung es der Beteiligung der politischen Gremien bedarf. Es gibt grundsätzlich keinen Unterschied bei der Umsetzung von Projekten im Hochbau in alternativer Beschaffung oder konventioneller städtischer Planung und Eigenrealisierung, sodass in beiden Realisierungsformen flexibel auf veränderte räumliche Bedarfe der Schulen reagiert werden könnte und Raumprogramme angepasst werden könnten.
Frau Braunschweig erkundigt sich nach der Berücksichtigung von All-Gender-Toiletten in Sporthallen-/Mensagebäuden.
Die Verwaltung teilt mit, dass nach einer Rechtsänderung in den niedersächsischen Bauvorschriften bei Neubaumaßnahmen je Schule zwingend eine All-Gender-Toilette vorzuhalten ist. Daher wird bei den in Planung befindlichen Schulneubauten die Realisierung einer All-Gender-Toilette vorgesehen. Unabhängig davon plant die Verwaltung, den politischen Gremien im 2. Halbjahr dieses Jahres einen Vorschlag zu unterbreiten, wie in Braunschweig bei der Umsetzung von All-Gender-Toiletten in Neubauten verfahren werden sollte.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,7 kB
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