Rat und Stadtbezirksräte
25.08.2023 - 7.1 Neubau einer Grundschule und einer 1-Fach-Sport...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Rentzsch
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 25.08.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Verwaltung stellt die Vorlage vor und verweist insbesondere auf die modulare Erweiterungsmöglichkeit der Schule. Die Sporthalle sei als 1-Fach-Sporthalle vorgesehen, weil ausreichende Sporthallenkapazitäten vorhanden sind und um einen massiven Eingriff in die bewaldete Fläche zu vermeiden.
Der Stadtbezirksrat 221 Weststadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2023 dem Raumprogramm unter der Bedingung zugestimmt, dass für die dadurch bedingte Verlegung des Festplatzes der Weststadt von der Ludwig-Winter-Straße an die Timmerlahstraße bestimmte Anforderungen an die Zufahrt auf das Grundstück, dessen Befestigung und die Nutzungsmöglichkeit von Strom- und Wasseranschlüssen vor Ort sichergestellt werden. Der Ergänzungsvorlage liegt eine Stellungnahme der Verwaltung bei, die diese Punkte aufgreift.
Herr Swalve erkundigt sich, wie die modulare Erweiterung der Schule umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung erläutert, dass bereits in der Planungsvorgabe die Erweiterungsmöglichkeit der Schule berücksichtigt wird. Bestimmte Funktionsräume wie beispielsweise das Lehrerzimmer werden bereits mit der Maximalgröße bei der Errichtung des Neubaus der Schule berücksichtigt. Im Zuge einer möglichen Vergrößerung der Schule könnten notwendige, aber noch fehlende Räume (z. B. zusätzliche Allgemeine Unterrichtsräume) nachträglich angebaut werden.
Herr Bach erkundigt sich, ob es bei der Bezeichnung „Grundschule Ludwig-Winter-Straße“ um einen Arbeitstitel oder bereits um den Namen der Schule handelt.
Die Verwaltung teilt mit, dass bezirkliche Grundschulen üblicherweise eine Lagebezeichnung führen, z. B. nach einer Straße oder einem Stadtteil. Daher handelt es sich nicht um einen Arbeitstitel.
Herr Mehmeti schlägt vor, zu gegebener Zeit der Schulgemeinschaft zu überlassen, ob sie eine andere Bezeichnung der Schule wünscht.
Beschluss:
1. Mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2027/2028 oder frühestmöglichen späteren Schuljahresbeginn nach baulicher Fertigstellung wird gemäß § 106 Abs. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) am Standort Ludwig-Winter-Straße in der Weststadt eine 2-zügige kooperative Ganztagsgrundschule (KoGS) errichtet.
2. Für den Schulneubau findet das in der Anlage 2 beigefügte Standardraumprogramm (SRP) für KoGS Anwendung. Die Option für eine Erweiterung zu einer 3-zügigen KoGS wird berücksichtigt. Zusätzliche wird auf dem Schulgelände eine neue 1-Fach-Sporthalle nach dem SRP für Sporthallen errichtet.
3. Die Schule führt die Bezeichnung „Grundschule Ludwig-Winter-Straße".
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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69,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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