Rat und Stadtbezirksräte
01.09.2023 - 10.1.1 Konzept zur Integrationsplanung / Haushaltsbesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10.1.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Rentzsch
- Datum:
- Fr., 01.09.2023
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Frau Flake fragt, wie es mit dem Büro für Migrationsfragen in Zukunft weitergehen soll.
Herr Klockgether erläutert, dass die Situation im Büro für Migrationsfragen derzeit sehr schwiergig sei. Es habe einerseits Personalabgänge gegeben, darunter zuerst die Leitung, nun aber auch die kommissarische Leitung zum Ende des August 2023. Insgesamt gäbe es acht Stellen von denen derzeit vier besetzt sind. Demnächst seien es vermutlich nur noch drei besetzte Stellen, von welchen keine im Leitungsbereich läge. Somit würde das Büro auch deutlich in der Handlungsfähigkeit leiden. Der Ukrainekrieg habe ebenfalls zu einer Stagnation von Entwicklungen geführt. Man würde nun schauen, dass man organisatorisch und personell zu einem schlagkräftigen Team zurückfindet. Sobald die Nachbesetzung der Stellen vollzogen ist, kann das Thema Integrationsplanung wieder angegangen werden. Die Mittel könnten übertragen werden.
Frau Köhler fragt nach, welche Qualifikationen die MitarbeiterInnen im Büro für Migrationsfragen mitbringen müssen. Ggf. könne die Ursache im Fachkräftemangel liegen und dass zu wenig Menschen die geforderten Qualifikationen mitbringen. Sie fragt, ob es Möglichkeiten gebe, eventuell kreativer mit den Anforderungsprofilen umzugehen, um die Stellen zu besetzen.
Herr Klockgether antwortet, dass die klassischen Qualifikationen im Büro für Migrationsfragen SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen sein. Man habe allerdings auch Verwaltungskräfte. Eine organisatorische aber auch personelle Frage wird zukünftig sein, ob es bei diesen Qualifikationsanforderungen bleibt oder ob sich etwas ändern wird. Bzgl. Flexibilisierung merkt er an, dass man bereits in mehreren Bereichen die Anforderungen ein stückweit flexibilisiert hat. Bei Fachbereich 32 habe man es Quereinsteigern ermöglicht, mit der Maßgabe späteres Nachholen der notwendigen Verwaltungsausbildung "on-the-job". Man müsse in vielen Bereichen solch eine Flexibilisierung anstreben um überhaupt geeignete Kräfte zu finden. Nichtsdestotrotz müsse man sich vor einer Ausschreibung Gedanken machen, was man für Anforderungen aufstellt, um eine rechtssichere Personalauswahl zu gewährleisten.
Herr Wendt merkt an, dass man vor einiger Zeit bereits die Diskussion gehabt habe, als es um die Stellenausschreibungen für die Ausländerbehörde ging. Er hätte damals gesagt, dass eine A7-Bewertung nicht besonders lukrativ für MitarbeiterInnen sei. Er fragt nach, was der Grund für den gehäuften Personalnotstand im sozialen Bereich sei.
Herr Klockgether führt als Beispiel an, dass die Leitung im Büro für Migrationsfragen kommissarisch die Abteilungsleitung wahrnehmen musste, da die Abteilungsleitung der Abteilung Migration und Integration ihre Tätigkeit beendet habe. Durch die dadurch stärkere Belastung sowie ein gutes Alternativangebot einer benachbarten Kommune habe uns diese Person ebenfalls das Büro verlassen. Die kommissarische Leitung des Büros für Migrationsfragen habe ihren Lebensmittelpunkt nach Berlin verlegt. Es sei in der heutigen Zeit nichts einfacher als den eigenen Arbeitsplatz, sogar eher unter Verbesserung der Bedingungen, zu wechseln.
Frau Flake fragt, wo die Thematik Integrationsplanung derzeit angesiedelt sei.
Herr Klockgether antwortet, dass das Büro für Migrationsfragen in die Abteilung 50.2 Migration und Integration verlagert worden sei. Dadurch seien auch die operativen Aufgaben und die Zuständigkeit der Integrationsplanung mitverlagert wurden.
