Rat und Stadtbezirksräte
07.09.2023 - 26 Mitteilungen (Finanzen)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 26
- Datum:
- Do., 07.09.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
26.1 Mündliche Mitteilung (Finanzen)
Herr Erster Stadtrat Geiger informiert umfassend zur vorliegenden Genehmigung des Doppelhaushalts 2023/2024 durch die Kommunalaufsicht und zur Umsetzung der im Haushaltsplan 2023/2024 eingeplanten Globalen Minderausgabe. Auf die beiden in diesem Zusammenhang bereits vorliegenden Mitteilung außerhalb von Sitzungen an den Rat (Drucks.-Nr.: 23-22016 und 23-22033) wird verwiesen.
Ratsherr Flake merkt an, dass die Haushaltsjahre in der Vergangenheit besser abgeschlossen wurden als nach den Planungen zu erwarten war. Er bittet um eine Gegenüberstellung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit für das Haushaltsjahr 2022 im Plan und Ist.
Protokollnotiz: Nach dem aktuellen Buchungsstand ergibt sich folgender vorläufiger Plan/Ist-Vergleich beim Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 2022 des Finanzhaushalts:
Geplanter Saldo: rd. - 6,5 Mio. €
Buchungsstand Saldo: rd. 77,0 Mio. €
Veränderung Saldo: rd. 83,5 Mio. €
Im Unterschied dazu wurde für den Ergebnishaushalt 2022 ein Jahresfehlbetrag von -60,0 Mio. € eingeplant. Zur Haushaltsplanerstellung 2023/2024 wurde für 2022 ein Jahresfehlbetrag von -5,0 Mio. € prognostiziert; somit eine Veränderung von rd. 55,0 Mio. €.
Der Unterschied der Veränderungen - Jahresfehlbetrag gegenüber dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - von rd. 28,5 Mio. € ergibt sich aus nicht zahlungswirksamen Vorgängen (z.B. prognostizierte höhere Rückstellungsbildungen), die sich nicht auf den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auswirken.
Ratsherr Sommerfeld bittet um ergänzende Erläuterungen zu den Ansätzen für die Sachkostensperre 2023 (Anlage 2 der Mitteilung außerhalb von Sitzungen Drucks.-Nr.: 23-22033), dahingehend ob die Ansätze der Haushaltswahrheit dienen oder eine Haushaltskürzung bedeuten. Herr Erster Stadtrat Geiger weist auf die Möglichkeit einer direkten Klärung mit den jeweiligen Fachdezernaten in den entsprechenden Fachausschüssen hin. Von dort aus können die möglichen Auswirkungen der gemeldeten Ansätze für die Sachkostensperre 2023 beurteilt werden.
