Rat und Stadtbezirksräte
06.10.2023 - 5.1 Einrichtung von Schulstraßen als Pilotprojekte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Zusätze:
- Verantwortlich: SPD-Fraktion im Rat der Stadt / Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt / Gruppe Die FRAKTION. BS im Rat der Stadt / Fraktion BIBS im Rat der Stadt / FDP-Fraktion im Rat der Stadt
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Fr., 06.10.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schnepel bringt den interfraktionellen Antrag ein und betont, dass sich Schulgemeinschaften fürdas Pilotprojekt bewerben können sollen. Er weist darauf hin, dass Elterntaxis grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein Problem darstellen.
Herr Täubert erläutert die in dem Änderungsantrag der CDU (TOP 5.1.1) dargestellten Aspekte, die Auswahl der Pilotschulen unter Einbeziehung der Schulen sowie Anwohnerinnen und Anwohner durchzuführen. Die Entscheidung über die Pilotprojekte soll vom Rat getroffen werden und die im Antrag dargelegten Kriterien einbeziehen.
Herr Mickler berichtet, dass der Runde Tisch für Schulwegsicherheit bei Schulstraßen die Anwohnerfrage problematisch sieht. Allein eine Ausschilderung würde keinen Erfolg bringen. Ein Absperrsystem erfordere entsprechende technische Möglichkeiten oder würde personelle Ressourcen binden, die nicht zur Verfügung stehen.
Frau Glogowski-Merten erinnert an die FDP-Anfrage hinsichtlich der Thematik „Laufbus“ aus dem Jahr 2017. Hierzu sollte es zu gegebener Zeit einen erneuten Sachstandsbericht geben. Die Verwaltung wird hierzu in der nächsten Sitzung berichten.
Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein bis zwei Schulstraßen als Pilotprojekte an geeigneten Schulen in Braunschweig einzurichten, sofern sich interessierte Schulgemeinschaften proaktiv mit dem Wunsch nach einer Schulstraße an die Verwaltung wenden und die Einrichtung sich aus verkehrsbehördlicher Sicht realisieren lässt.
Eine Schulstraße ist dabei eine Straße oder ein Straßenabschnitt, die oder der sich in unmittelbarer Nähe einer Schule befindet und speziellen Verkehrsregelungen und Sicherheitsmaßnahmen unterliegt, um die Sicherheit der Schüler:innen zu gewährleisten. Regelungen und Merkmale einer Schulstraße umfassen im Allgemeinen temporäre Sperrung für den motorisierten Individualverkehr (Elterntaxi-Verbot) sowie die begleitende Verkehrserziehung.
