Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

12.10.2023 - 9.14 Mündliche Anfragen

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Wortprotokoll

Zur Sitzung ist eine Einwohneranfrage eingereicht worden. Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas begrüßt den anwesenden Herrn Hake und bittet ihn, seine Anfrage vorzubringen.

 

Herr Hake stellt folgende Einwohneranfrage:

 

Der AMTA hat sich auf der letzten Sitzung für das Konzept einer Unterführung für den

Bahnübergang Gliesmarode ausgesprochen (Variante 6). Bei der von der Verwaltung auf

der Sitzung dargestellten Vor- und Nachteile der Varianten 0+ und 6 hat leider die

qualitative und quantitative Bewertung der Umwelt- und Klimafolgen gefehlt, obwohl sie

in Zeiten sich verschärfender Klimakatastrophen ein zentrales Entscheidungskriterium

sind. Die Stadt Braunschweig will bis 2030 klimaneutral werden! Frage: Bitte stellen Sie

in Zahlen die Folgen der Varianten 0+ und 6 überschlägig dar: 1.) Welche CO2-

Emissionen verursachen die Baumaßnahmen (z.B. Beton/Zementverbrauch)? 2.) Welche

CO2-Reduktion wird durch die Fällung der 34 Bäume in Variante 6 langfristig vernichtet

(Angabe in CO2 pro Jahr)?

 

Auf die Einwohneranfrage antwortet Stadttrat Herlitschke wie folgt:

 

Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 08.11.2011 beschlossen. In § 6 der Satzung hat der Rat die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für die Dauer der Wahlperiode für die in der Regelung bestimmten Gruppen von Angelegenheiten auf die verschiedenen Fachausschüsse des Rates übertragen. Aus diesem Grund wurde der Beschluss zum Bahnübergang Grünewaldstraße am 28.09.2023 im Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben gefasst. (DS: 23-21448 „Festlegung einer Vorzugsvariante für die weitere Planung eines Ersatzes für den bestehenden Bahnübergang Grünewaldstraße“ )

 

Zu Frage 1: Die Beauftragung von Gutachten, wie z. B. zur Bewertung der Klima- und Auswirkungen von Bauvorhaben, ist Aufgabe der Vorhabenträgerin, also in dem Fall Aufgabe der Deutschen Bahn (DB). Die Erstellung der erforderlichen Fachgutachten wird im Rahmen der Aufstellung der Planunterlagen für das Planfeststellungsverfahren erfolgen.

 

Zu Frage 2: Wie viel CO2 ein Baum pro Jahr speichert, hängt von vielen Faktoren ab. Neben der Baumart, dem Alter, der Zuwachsrate und der Holzdichte spielen auch die äußeren Faktoren wie Jahrestemperatur, Boden und Wasserversorgung eine Rolle. Aus diesem Grund kann keine wissenschaftlich fundierte Aussage über die CO2-Reduktionen pro Jahr für den Baumbestand im Bereich Bahnübergang Gliesmarode getroffen werden.

Der Baumbestand im genannten Bereich setzt sich aus unterschiedlichen Baumarten wie Linde, Robinie, Eiche, Berg-Ahorn, Walnuss, Weißdorn, versch. Obstbäume usw. zusammen. Während die Linden an der Grünewaldstraße aufgrund ihres Alters bereits einen Brusthöhendurchmesser von 57-94 cm aufweisen, setzt sich der Gehölzbestand am Ringgleis aus jüngeren Bäumen und Sträuchern zusammen. Hierzu kommt, dass die Linden aufgrund des Pflegeschnitts keine, ihres natürlichen Habitus entsprechende Krone entwickelt haben. All diese Faktoren sowie weitere nicht vorliegende Daten machen eine Aussage bzgl. der möglichen CO2-Reduktionen pro Jahr nicht möglich.

Als Richtwert gemäß Kohlenstoffinventur 2017 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft speichert eine Eiche (vergleichbar Robinie) im Schnitt 18,87 kg CO2/Jahr, eine Buche (vergleichbar Linde) 15,89 kg CO2/Jahr. Diese Werte sind als grobe Richtwerte für hiebreife Waldbäume anzusehen, Vergleiche mit dem Baumbestand im Bereich Bahnübergang Gliesmarode sind daher mit Vorsicht zu ziehen.

 

Eine weitere mündliche Anfrage bringt die Vertreterin der Umweltverbände in Braunschweig Frau Wanzelius ein. Sie begrüßt die Initiative der Stadt Braunschweig, sich dem Klima-Anpassungsprojekt / -gesetz aktiv zu widmen und bringt folgende Anfrage ein:

Eines der Querschnittsthemen, die Dr. Beatrice John (difu-Institut)  in ihrer Präsenta­tion zum Auftakt an das Klimaanpassungsgesetz des Bundes betonte, widmete sich der ganzheitlichen Herangehensweise bei Maßnahmen, die nachhaltig eine Wende in der bisherigen Praxis der Umsetzung urbaner Stadtplanung darstellen.

Sie betonte einen integrierten Ansatz, der zwingend erforderlich sei, damit die Komplexität eines Eingriffes wahrgenommen wird und sowohl die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte gleichwertig gegeneinander abgewogen, die Konsequenzen eines Eingriffs minimiert und die bestmögliche Entscheidung gefällt werden kann.

Wie passen diese Forderungen mit der Planungspraxis überein, wie sie im Fall des BÜs Grünewaldstraße in einem Ein Ausschuss-Prinzip  - dem AMTA - vorgenommen worden sind, ohne im Vorfeld den Umwelt- und Grünflächenausschuss zu beteiligen?

Dabei ist unbestritten, dass es sich bei dem BÜ Grünewaldstr. in vielerlei Hinsicht um einen  hydrologisch, geologisch, biologisch, sozial ... wertvollen Hotspot handelt, an dem die massiven Eingriffe aufgrund der bereits jetzt bestehenden Rechtsprechung im Bereich des BNatSch-Gesetzes in den §§ 13 und 15 Abs.1 infrage gestellt werden können.

Wie ist es möglich, dass fast zeitgleich zum Auftakt der Einführung der Klimaanpassung in Braunschweig bei der Entscheidung für eine Variante des BÜs Grünewaldstraße

- das Votum der politischen Bezirke 112 und 120, vertreten werden 60.000 Einwohner 

- die Expertisen der Umweltverbände: BUND und des braunschweiger forums

- als auch die Stellungnahme der Bürger:innen

ignoriert werden, obwohl sich dies als einer der Grundpfeiler in der Wende der Stadtplanung (frühzeitige Einbeziehung wissenschaftlicher Institute sowie die Erfahrungen der betroffenen politischen Vertreter:innen als auch der Bürger:innen) darstellt?

Protokollnotiz:

Antwort/Hinweis der Verwaltung: Die jeweiligen politischen Gremien entscheiden im Rahmen in ihrer eigenen Zuständigkeit und Verantwortung.

 

Ist es nicht unsere Pflicht, dass wir uns als Umwelt- und Grünflächenausschuss angesichts der derzeitig aufgetretenen wirtschaftlichen Schäden durch den Starkregen, der der Stadt BS 20 Mio. € am Erweiterungsbau des Krankenhauses Salzdahlumer Straße und der Öffentlichen Versicherung weitere 19 Mio. € für den Ausgleich privater Ansprüche kostete, zu Wort melden und vehement darauf bestehen, dass unser Ausschuss bereits im Vorfeld der städtischen Planungen gehört wird, damit dem Anspruch der Resilienz mehr Gewicht zukommt?

Protokollnotiz:

Antwort der Verwaltung: Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 16.11.2021 die Elfte Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig vom 08.11.2011 beschlossen. In § 6 der Satzung hat der Rat die Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses für die Dauer der Wahlperiode für die in der Regelung bestimmten Gruppen von Angelegenheiten auf die verschiedene Fachausschüsse des Rates übertragen. Eine wie oben in der Fragestellung angeführte Übertragung auf mehrere Ausschüsse hat nicht stattgefunden.

Wie geht die Stadt Braunschweig bei der Planung der Konzerthalle und Musikschule mit der Tatsache um, dass genau im Bereich des Standortes Viewegsgarten auf der Karte des TU Institutes zum Starkregenereignis  ein erhebliches Niederschlagsvolumen verzeichnet worden ist (Präsentation COAB Auftaktforum, Prof. Dr. Stephan Weber)?

Protokollnotiz:

Antwort der Verwaltung:Der Stadt ist durch die erstellte Starkregenkarte bekannt, dass im angesprochenen Bereich durch die konkrete topographische Situation (in der betreffenden Senke) eine potentielle Starkregengefahr (Niederschlagsvolumen an der Oberfläche) besteht. Auch in Kenntnis der Niederschlagssituation in Verbindung mit der vorhandenen Topografie ist es Element einer nachhaltigen Stadtplanung, verdichtete Innenstadtlagen mit optimaler Anbindung an die Angebote des Umweltverbundes adäquat auszunutzen. Eine Freihaltung oder gar eine Freiräumung der betroffenen Flächen lässt sich auch unter Beachtung eigentumsrechtlicher Ansprüche nicht umsetzen. Im Sinne einer o.g. integrierten Betrachtung bietet sich am Standort am Bahnhof die Möglichkeit, eine hohe Personenzahl für die Mobilität mit Bus und Bahn zu gewinnen und damit die motorisierten Verkehre zu reduzieren. Entsprechende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gebäude und zur sicheren Speicherung und Abführung von Niederschlagswasser werden hier erforderlich sein. Auf die Gefahren der Starkregenereignisse werden alle zukünftigen Bauherren für die weiteren Planungsprozesse hingewiesen.

 

Warum bezieht unser Ausschuss bei der weiteren Planung des Bahnhofsviertels keine Stellung, der zukünftig vor dem Hbf Berliner Platz in Richtung Wolfenbüttler Straße eine Bebauung in einer Kaltluftschneise vorsieht?

Protokollnotiz:

Antwort der Verwaltung: Siehe unter 2.

 

Stadtrat Herlitschke antwortet zunächst dahingehend, dass der beschließende Ausschuss der AMTA ist und nicht der Umwelt- und Grünflächenausschuss. Die Trägerschaft zu diesem Projekt liegt bei der Deutschen Bahn. Er bietet Frau Wanzelius die Beantwortung der Fragen in schriftlicher Form an, die sich damit einverstanden erklärt.

Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas fragt nach, in wie weit die Bearbeitung der Mängelanzeige für den Spielplatz in der Elsa-Brandström-Straße fortgeschritten ist. Frau Lewandowski teilt hierzu mit, dass der Auftrag zum Austausch des Sandes vergeben wurde. Hierüber wurde auch schon im zuständigen Stadtbezirksrat informiert.

Ausschussvorsitzender Ratsherr Jonas hat eine Nachfrage zu überhängenden Ästen über einen Fußweg an der Schunterbrücke Bereich Tostmannplatz, weshalb diese noch nicht entfernt wurden. Herr Loose teilt dazu mit, dass die Zuständigkeit zur Entfernung vom Standort des Baumes abhängt. 

Weitere mündlichen Anfragen werden nicht eingebracht.

 

Da keine Punkte für eine Behandlung im nichtöffentlichen Teil vorliegen wird die Ausschusssitzung vom Ausschussvorsitzenden Ratsherrn Jonas um 17:49 Uhr geschlossen.

 

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