Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.11.2023 - 4.1 Einrichtung von Schulstraßen als Pilotprojekte

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ratsfrau Kluth bringt den interfraktionellen Antrag 23-22162 von SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Gruppe Die FRAKTION. BS und BIBS-Fraktion ein und begründet diesen.

 

Ratsherr Pohler bringt für die CDU-Fraktion den Änderungsantrag 23-22162-01 ein und begründet diesen.

 

Ratsherr Dr. Plinke plädiert dafür, nicht den Änderungsantrag 23-22162-01, sondern den Antrag 23-22162 zu beschließen, da die Initiative zur Einrichtung einer Schulstraße nach seiner Auffassung von den Schulen ausgehen sollte.

 

Ratsfrau Hahnndigt für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Änderungsantrags 23-22162-01 an, da es sich hierbei aus ihrer Sicht um einen Verhinderungsantrag handelt.

 

Zur Nachfrage von Ratsherr Knurr, ob eine Aufhebung der in den Anträgen genannten Beschränkung auf bis zu zwei Schulstraßen sinnvoll wäre, befürwortet Stadtbaurat Leuer die Beschränkung, da seitens der Verwaltung zunächst Erfahrungen zu sammeln sind.

 

Ratsfrau Jalyschko betont, dass Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, sich sicher im öffentlichen Raum fortbewegen zu können. Dieses Recht wird aus ihrer Sicht jedoch durch die größtenteils heute noch bestehende Gestaltung und Verteilung des öffentlichen Straßenraums massiv beschnitten. Die daraus resultierende Unsicherheit der Kinder ist für sie daher der Grund vieler Eltern, ihre Kinder mit dem Auto zur Schule zu bringen. Der Antrag 23-22162 soll dazu beitragen, diese Ängste zu mindern und die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen auf dem Weg zur Schule zu erhöhen. Die im Änderungsantrag 23-22162-01 vorgesehene Ausnahmeregelung, betroffene Anwohnerinnen und Anwohner von möglichen Sperrungen auszunehmen, führt das Pilotprojekt für Ratsfrau Jalyschko ad absurdum.

 

Ratsherr Pohler widerspricht der Vermutung, das Pilotprojekt mit dem Änderungsantrag 23-22162-01 verhindern zu wollen und verweist hierzu auf das formulierte Ziel, spätestens zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 zwei Schulstraßen als Pilotprojekte an geeigneten Grundschulen in Braunschweig einzurichten. Darüber hinaus hebt Ratsherr Pohler den nach seiner Auffassung unbedingt erforderlichen Dialog mit den Anwohnenden hervor.

 

Ausschussvorsitzende Ratsfrau Kluthsst zunächst über den weitergehenden Änderungsantrag 23-22162-01 abstimmen und stellt fest, dass dieser abgelehnt wird. Anschließend stellt sie den Antrag 23-22162 zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 ein bis zwei Schulstraßen als Pilotprojekte an geeigneten Schulen in Braunschweig einzurichten, sofern sich interessierte Schulgemeinschaften proaktiv mit dem Wunsch nach einer Schulstraße an die Verwaltung wenden und die Einrichtung sich aus verkehrsbehördlicher Sicht realisieren lässt.

 

Eine Schulstraße ist dabei eine Straße oder ein Straßenabschnitt, die oder der sich in unmittelbarer Nähe einer Schule befindet und speziellen Verkehrsregelungen und Sicherheitsmaßnahmen unterliegt, um die Sicherheit der Schüler:innen zu gewährleisten. Regelungen und Merkmale einer Schulstraße umfassen im Allgemeinen temporäre Sperrung für den motorisierten Individualverkehr (Elterntaxi-Verbot) sowie die begleitende Verkehrserziehung. 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an VA und Rat):

dafür: 7      dagegen: 3      Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise