Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

03.11.2023 - 10.5 Mündliche Anfragen

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Wortprotokoll

10.5.1

 

Ratsherr Kühn stellt unter Bezugnahme auf die Fahrbahnmarkierungen im Straßenverkehr folgende Fragen:

  1. An welchen Stellen werden in Braunschweig Markierungen mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei Nässe eingesetzt (Typ II) und gehören Markierungen von geschützten Radfahrstreifen und Radsicherheitsstreifen dazu?
  2. Wenn die Markierungen von geschützten Radfahrstreifen und Radsicherheitsstreifen nicht mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II) ausgeführt werden – warum?
  3. Wenn die Markierungen von geschützten Radfahrstreifen und Radsicherheitsstreifen mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ II) ausgeführt werden – Was wird getan um die Dauerhaftigkeit der Nachtsichtbarkeit bei Nässe zu gewährleisten, z.B. wie oft werden die Markierungen überprüft und ggf. erneuert?

 

Herr Wiegel beantwortet die Fragen zusammenfassend wie folgt:

Die Auswahl der Markierung nach Typ I oder Typ II erfolgt in Abhängigkeit der Verkehrsklasse, der täglichen Verkehrsmenge je Fahrstreifen und der Anzahl der Radüberrollungen. Aufgrund der allgemein hohen Verkehrsmengen auf markierten Stadtstraßen wird in der Regel - und dieses gilt auch für die Markierung von Radfahrstreifen sowie Sicherheitsstreifen - der Markierungstyp II als Dauermarkierung im gesamten Stadtgebiet verwendet.

 

r untergeordnete Bereiche, die weniger beansprucht werden oder nur eine ordnende Funktion besitzen, wie z. B. Stellplatzmarkierungen, Grenzmarkierungen (Zick-Zack-Markierung nach Verkehrszeichen 299) oder Schraffuren werden auch in Typ I markiert.

 

Je nach der Anzahl der Überrollungen sind Markierungen in Heißplastik Typ II nach 5 bis 7 Jahren abgängig. Die Sichtbarkeit lässt dadurch nach, dass die vom Hersteller in die Heißplastik eingebrachten Reflexionskörper durch die Beanspruchung herausgebrochen sind. Um den Zeitraum der Sichtbarkeit zu verlängern, wird durch den Dienstleister in Braunschweig bei der Verwendung von Heißplastik der Anteil der Reflexionskörper manuell erhöht.

 

Die Prüfung und Erneuerung der Markierung erfolgt eigenverantwortlich durch den Dienstleister und ggf. gesondert auf Anweisung durch die Verwaltung.

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