Rat und Stadtbezirksräte
01.11.2023 - 5 Aufhebungssatzung für einen Teilbereich des Beb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Gremium:
- Ausschuss für Planung und Hochbau
- Datum:
- Mi., 01.11.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:04
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Protokollnotiz: Ratsfrau von Gronefeld verlässt um 16:53 Uhr die Sitzung.
Herr Schmidbauer führt ihn die Vorlage 23-22172 ein.
Auf Nachfrage von Ratsherr Mehmeti informiert Herr Schmidbauer, dass über die Vergabemodalitäten (Verkauf oder Erbpacht) noch nicht entschieden wurde und das Planungsrecht (§ 34 BauGB) unabhängig von den Eigentumsverhältnissen gilt.
Herr Schmidbauer erläutert auf Nachfrage von Ratsfrau Kluth zur Thematik der Konzeptvergabe, dass ein „Grundgerüst“ vorgesehen ist. Wichtig ist der Verwaltung, grundstücksspezifische Schwerpunkte setzen zu können, um besondere Voraussetzungen für den jeweiligen Stadtteil/für das jeweilige Grundstück berücksichtigen zu können. Ein Standardkatalog, der für Bewerberinnen und Bewerber erhebliche Hürden darstellt, soll vermieden werden. Bei größeren Vorhaben soll das jeweilige Konzept in jedem Fall den Gremien vorgestellt werden.
Protokollnotiz: Ratsherr Stühmeier nimmt ab 16:47 Uhr wieder an der Sitzung teil.
Auf Nachfrage von Ratsfrau Johannes sagt Stadtbaurat Leuer eine Mitteilung an den Stadtbezirksrat 221 Weststadt über diesen Satzungsbeschluss zu.
Zur Nachfrage von Ratsherr Kühn zur geplanten Anzahl an Wohneinheiten erläutert Stadtbaurat Leuer, dass die Verwaltung zur Anzahl der Wohneinheiten unter Beachtung der Dichte einen Rahmen setzen wird. Hinsichtlich des Aspekts der sozialen Infrastruktur erfolgen zurzeit Abstimmungen mit der Sozialverwaltung. Erst hiernach kann die Verwaltung konkretere Aussagen zur Anzahl der Wohneinheiten treffen.
Protokollnotiz: Ratsherr Mehmeti verlässt um 16:55 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
"1. Die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gem. den Anlagen Nr. 6 zu behandeln.
2. Die Aufhebungssatzung für einen Teilbereich der in der Sitzung ausgehängten Bebauungspläne WI 50 “Weststadt 5. Nachbarschaft“ (Baublock 63/3b), nördlicher Teil, 2. Änderung, vom 01. Dezember 1970, und des Bebauungsplanes WI 47 “Weststadt 5. Nachbarschaft“ (Baublock 63/3b), nördlicher Teil, Urfassung, vom 20. Juni 1968 wird gem. § 1 (8) in Verbindung mit § 10 (1) BauGB beschlossen.
3. Die zugehörige Begründung zur Aufhebungssatzung wird beschlossen.“
Anlagen zur Vorlage
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