Rat und Stadtbezirksräte
23.11.2023 - 3.6.4 Umsetzung der Masernimpfpflicht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6.4
- Datum:
- Do., 23.11.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt.
Herr Wendt fragt, ob die Masernimpfpflicht auch in der Landesaufnahmebehörde gelte.
Frau Dr. Sehrt bejaht dies und teilt mit, dass die Impfung häufig im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung bei der Aufnahme erfolge.
Herr Baumgart möchte wissen, ob die Impfpflicht nach der Bezahlung des Bußgeldes entfalle.
Frau Dr. Sehrt verneint die Frage und erklärt, dass die jeweilige Person ca. ein Jahr nach Zahlung des Bußgeldes erneut angeschrieben und auf die Impfpflicht aufmerksam gemacht werden würde. Sollte die Impfpflicht dann weiter nicht eingehalten werden, würde ein erneutes Bußgeld erteilt werden. In Kindertagesstätten würde eine fehlende Impfung dazu führen, dass Kinder nicht aufgenommen werden würden oder Verträge gekündigt würden. Dies sei anders als bei schulpflichtigen Kindern bei denen die Schulpflicht über der Masernimpfpflicht stehe.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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