Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

24.11.2023 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Wortprotokoll

Die Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung fest.

 

Bezüglich der Tagesordnung spricht Herr Sommerfeld den Tagesordnungspunkt 6.3 "In Kasan inhaftierte Journalistin helfen - Verbindungen zur Verwaltungsspitze nutzen" an, welcher ein Antrag der FDP-Fraktion ist. Der Antrag sei am 16. November eingereicht wurden, heute habe man den 24. November. Nach der Geschäftsordnung gebe es eine Einreichefrist für Anträge von 12 Tagen und diese Frist sei nicht eingehalten wurden. Daher sei der Antrag als Dringlichkeitsantrag zu behandeln. Er würde daher, wie es für das Verfahren üblich sei, zu Beginn der Sitzung über die Dringlichkeit abstimmen lassen wollen. Wenn eine Mehrheit laut Geschäftsordnung der Dringlichkeit zustimmt, hier also 2/3 des Ausschusses bzw. mindestens 8 Mitglieder, dann würde der Antrag so auf die Tagesordnung gesetzt und behandelt werden.

 

Herr Köster ist der Ansicht, dass der Antrag bereits in die Tagesordnung aufgenommen wurde. Die Erstellung der Tagesordnung erfolge durch den Oberbürgermeister im Benehmen mit dem Ausschussvorsitzenden. Der Antrag befände sich regulär auf der Tagesordnung, sodass keine Abstimmung über die Dringlichkeit erfolgen könne. Es mache in jedem Falle Sinn, den Antrag hier im Ausschuss zu beraten, da man hier gemeinsam mit den Bürgermitgliedern eine Vorentscheidung treffen wolle.

 

Herr Sommerfeld verweist auf das Niedersächische Kommunalverfassungsgesetz. In Paragraf 63 Ordnung in den Sitzungen heißt es unter Absatz eins, dass der oder die Vorsitzende die Verhandlungen leitet sowie die Sitzung eröffnet und schließt. Weiterhin sorgt er für die Aufrechterhaltung der Ordnung und übt das Hausrecht aus. In der aktuellen Kommentierung von Blum und Meyer heiße es weiterhin unter sieben "Bei Zweifeln über die Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet der Vorsitzende allein und bindend." Es gebe nun noch die Möglichkeit eine Für- und eine Gegenrede zur Dringlichkeit einzubringen.

 

Herr Wendt ist der Ansicht, dass die Verwaltung zuerst das Wort haben sollte.

 

Frau Dr. Rentzsch sagt, dass ein pragmatisches Verfahren gefunden worden sei, damit der Antrag heute im Auschuss inhaltlich beraten werden kann, obwohl die Dringlichkeit im Rat nicht gesehen wurde. Daher stünde der Antrag auf der Tagesordnung unter entsprechenden Punkt. Herr Sommerfeld habe recht, dass über die Dringlichkeit entschieden werden könne, dies entscheide jedoch ebenfalls der Ausschuss. Wichtig sei jedoch, dass der Antrag so behandelt werde, wie er in der Tagesordnung verschickt wurde. Dies sei als regulärer Antrag der Fall.

 

Herr Sommerfeld sagt, dass das von der Verwaltung gefundene Verfahren die Geschäftsordnung breche und er es daher nicht akzeptiere. Er fragt nochmal, ob jemand für oder gegen die Dringlichkeit sprechen möchte. Dies ist nicht der Fall. Er lässt daher nun als erstes über die Dringlichkeit des Antrages 23-22598 "In Kasan inhaftierter Journalistin helfen - Verbindungen zur Verwalrungsspitze nutzen" abstimmen. Die Abstimmung ergibt 9 Stimmen für ja, eine Stimme für nein sowie keine Enthaltung. Der Antrag wird somit auf der Tagesordnung unter 6.3 eingefügt.

Anschließend lässt Herr Sommerfeld über die geänderte Tagesordnung abstimmen. Dabei stimmen 8 Ausschussmitglieder für ja, eins für nein. Enthaltungen gibt es nicht. Die geänderte Tagesordnung ist damit beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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