Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

28.11.2023 - 3.1 Kurzvortrag zur Integration von Geflüchteten in...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Kuechler-Kakoschke (Vorsitzende der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Braunschweig-Goslar) und Herr Bossow (Geschäftsführer des Jobcenter Braunschweig) stellen sich dem Wirtschaftsausschuss vor und berichten mit einer Bildschirmpräsentation zum Sachstand der Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt in Braunschweig. Hierbei wird zu den Herkunftsländern der Geflüchteten, den sich bietenden Herausforderungen wie z. B. Spracherwerb und Anerkennungsverfahren informiert und werden Zahlen zu erwerbsfähigen, arbeitslosen Geflüchteten sowie Geflüchteten in Beschäftigung präsentiert. Zudem werden aktuelle Initiativen (z. B. „Jobturbo“), die besondere Situation ukrainischer Geflüchteter und Grundzüge des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes skizziert. Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern im Nachgang der Sitzung zur Verfügung gestellt.

 

Ausschussvorsitzender Schatta dankt für den Vortrag. Bürgermeisterin Ihbe schließt sich dem Dank an und bittet um Auskunft, inwieweit hinsichtlich der Gewinnung von Pflegekräften Kliniken und Wohlfahrtsverbände in den Prozess eingebunden werden. Frau Kuechler-Kakoschke führt aus, dass Kliniken ihrer Erfahrung nach häufig mit privaten Agenturen zusammenarbeiten. Sie führt beispielhaft das Klinikum Braunschweig an, in dem sich Migrationsbeauftragte um administrative Belange kümmern und auch Unterstützung bei Fragen der Unterbringung geleitet wird.

 

Ratsherr Dr. Plinke fragt im Hinblick auf den Faktor Spracherwerb, ob der Einwanderungsprozess erleichtert würde, wenn in einem Betrieb die Arbeitssprache ohnehin englisch ist und die Arbeitgeberseite erklärt, dass Deutschkenntnisse nicht zwingend erforderlich sind. Frau Kuechler-Kakoschke bestätigt, dass dies eine Vereinfachung darstellen würde, bisher aber nur in der IT-Branche und im akademischen Bereich wahrzunehmen ist. In anderen Berufsgruppen, teils auch großen Unternehmen, ist hingegen selbst bei internationaler Ausrichtung des Betriebes die Konzernsprache Deutsch.

 

rgermitglied Frau Dietrich bittet um Information, warum die Anerkennung der Qualifikation der Zugewanderten 2 bis 3 Jahre dauert. Sie sieht hier das Risiko des Verlustes von erworbenem Wissen. Herr Bossow verweist auf die komplexe Situation. Einerseits sind im Ausland erworbene Berufsabschlüsse in der Regel nicht direkt übertragbar, was z. B. im spezifischen System der dualen Ausbildung in Deutschland begründet ist. Somit müssen ausländische Bewerber häufig noch Abschlüsse oder Teilabschlüsse erwerben, was zunächst jedoch einen grundständigen Spracherwerb voraussetzt, da Prüfungen in deutscher Sprache abzulegen sind. Hinzu kommt insbesondere bei Geflüchteten das Problem fehlender Unterlagen.

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Ergebnis:

Die Mitteilung wird zur Kenntnis genommen.

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