Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

30.11.2023 - 8 Änderung der Sportförderrichtlinie der Stadt Br...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die vom Rat der Stadt Braunschweig am 22. November 2022 beschlossene Sportförderrichtlinie wird wie folgt geändert:

 

1. Ziffer 3.3 S. 1 wird nach „schriftlich“ wie folgt ergänzt:

 

„oder elektronisch“

 

2. Ziffer 3.6.2 S. 5 erhält folgenden Text:

 

„Der Antrag muss grundsätzlich bis zum 30. Juni des Jahres, in dem die Zuwendung gewährt werden soll, bei der Stadt vorliegen.“

 

3. In Ziffer 3.6.3 Abs. 1 S. 1 entfällt der Passus „und Teilnahme an Meisterschaften“.

 

4. In Ziffer 3.7 wird S. 7 aufgenommen mit folgendem Text:

 

„Die Stadt Braunschweig kann auf rechtzeitigen Antrag für die Teilnahme an Meisterschaften zweckgebundene, pauschalierte Zuschüsse auf Grundlage der Einzelansätze für die Teilnahme an Meisterschaften gewähren.“

 

5. In Ziffer 3.8.2 wird das Wort „projektorientiert“ gestrichen.

 

6. Ziffer 4 (Inkrafttreten, Übergangsregelung) erhält folgenden Text:

 

“Die aktualisierte Fassung der Sportförderrichtlinie tritt am Tage nach der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Braunschweig in Kraft. Mit gleichem Tage tritt die Sportförderrichtlinie in der Fassung vom 22. November 2022 außer Kraft.“

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 10   Dagegen: 0   Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise