Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

05.12.2023 - 11 Bebauungsplan "Wendenring-Nord", HA 143 Stadtge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zu den Fragen von Ratsfrau Kluth zur Querungshilfe Huttenstraße und dem Schlüssel zur Ermittlung der Anzahl der Fahrradparker sagt Herr Schmidbauer eine Beantwortung im Nachgang der Sitzung zu.

 

Protokollnotiz:

  • Querungshilfe Huttenstraße:  

 

Die Untersuchungen des Verkehrsgutachtens haben aufgezeigt, dass eine Querungshilfe am Wendenring auf Höhe der Huttenstraße sowohl die Verkehrssicherheit in Bezug auf die Abwicklung der Schülerverkehre als auch die allgemeine Wegeführung des Radverkehrs deutlich verbessern würde. Daher schlägt das Gutachten zwei Varianten für eine Querung vor.

 

Variante 1 sieht die betriebliche Einrichtung einer LSA mit Bedarfssignalisierung vor, um den Wendenring östlich der Huttenstraße überqueren zu können.

 

Variante 2 sieht eine bauliche Ergänzung einer Mittelinsel in Kombination mit einer Geschwindigkeitsreduzierung vor. Diese könnte entweder östlich oder aber westlich der Huttenstraße errichtet werden. Um die Vierstreifigkeit des Wendenrings an gegebener Stelle beibehalten zu können, müsste der Rad- und Fußweg im nördlichen Seitenraum verschwenkt werden.

 

Dabei wird Variante 2 favorisiert. Der Grund liegt darin, dass der Streckenzug Rebenring bis Neustadtring bereits über einige Lichtsignalanlagen verfügt, sowohl Vollsignalisierungen als auch Bedarfssignalisierungen, so dass nach Möglichkeit auf eine weitere Signalanlage verzichtet werden sollte. Nicht zuletzt, um den fließenden Verkehr entlang des Wendenrings nicht negativ zu beeinflussen.

 

Welche der beiden Varianten umgesetzt wird, gilt es im weiteren Verlauf abschließend zu klären.

 

  • Schlüssel zur Ermittlung der Anzahl der Fahrradparker:

 

Zur Ermittlung der Anzahl an benötigten Fahrradabstellplätzen wurden die Vorgaben der NBauO berücksichtigt. Diese sehen einen Stellplatz je 2 bis 10 Schüler*innen vor (Faktor 0,5 bis 0,1). Bezugnehmend auf die zu erwartende Anzahl von 1.400 Schüler*innen ergibt sich somit nach der NBauO ein Bedarf von 140 700 Fahrradabstellplätzen. Die Berechnung der Verkehrserzeugung hat ergeben, dass die Schüler*innen und die Beschäftigten insgesamt 1.181 Radfahrten/24 h erzeugen und somit 591 Stellplätze benötigen. Der Stellplatzbedarf von 591 Stellplätzen wird um 10 % aufgestockt, damit eine Überlastung vermieden wird. Somit ergibt sich eine Anzahl von 650 Fahrradabstellplätzen, so dass die Anzahl im oberen Bereich des Bedarfs aus der NBauO liegt.

 

Ratsherr Jonas weist auf die schwierige Versickerungsmöglichkeit im Planungsbereich hin und regt Mulden und Vertiefungen als Lösung an.

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Beschluss:

„1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen sind entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung gemäß den Anlagen Nr. 6 und Nr. 7 zu behandeln.

 2. Der Bebauungsplan „Wendenring-Nord", HA 143, wird in der während der Sitzung ausgehängten Fassung gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen.

 3. Die zugehörige Begründung mit Umweltbericht wird beschlossen."

 

 

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Abstimmungsergebnis (Empfehlung an den VA und Rat):

dafür: 11      dagegen: 0      Enthaltungen: 0

 

 

Erläuterungen und Hinweise