Rat und Stadtbezirksräte
07.12.2023 - 31 Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH Wirtsch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 31
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Geschäftsführer Herr Dr. Goepfert hält einen Vortrag zum Wirtschaftsplan 2024 für die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH.
Herr Erster Stadtrat Geiger und Herr Dr. Goepfert beantworten Nachfragen aus dem Gremium umfassend.
Ratsherr Bratschke verweist auf Seite 4 des Wirtschaftsplanes (Tarifsteigerungen 2024: Ärztlicher Dienst): Der aktuelle Tarifvertrag im Ärztlichen Dienst sei bis Ende Juni 2024 befristet. Die Kalkulation des ärztlichen Budgets plane eine zusätzliche Tarifsteigerung von 1 % ab Mitte des Jahres 2024 ein. Er bittet um eine Erläuterung, inwieweit eine Tarifsteigerung von 1 % im ärztlichen Budget auskömmlich sei und ob kein höherer Tarifabschluss im Ärztlichen Dienst erwartet werde. Herr Bratschke fragt außerdem, ob die Gefahr von Mehraufwendungen aufgrund nicht eingeplanter Personalaufwendungen bei einem höheren Tarifabschluss bestehe.
Die Nachfrage von Ratsherrn Bratschke wird im Nachgang durch die Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH beantwortet und nimmt wie folgt Stellung:
Protokollnotiz: Nach eingehenden Diskussionen bei der Erstellung des Wirtschaftsplanentwurfes 2024 gelangte das SKBS zu der Annahme, dass vor allem strukturelle Fragen, insbesondere im Rufdienst, eine Rolle bei den anstehenden Tarifverhandlungen des Marburger Bundes spielen werden. Das SKBS geht somit von einer Tarifsteigerung von einem Prozent aus. Bei den dem SKBS bekannten strukturellen Fragen, die bereits in der letzten Verhandlungsrunde diskutiert wurden, lassen sich aktuell keine finanziellen Auswirkungen kalkulieren, da das Ergebnis unbestimmt ist. In den letzten Verhandlungen ging es vor allem um Anpassungen im Bereitschaftsdienst und um eine Begrenzung der Rufdienstbelastung.
Sollte ein Tarifabschluss erfolgen, der über dem 1 % -Ansatz liegt, ist dieser Differenzbetrag im Wirtschaftsplan 2024 nicht berücksichtig. Daher würde dieser eventuelle Differenzbetrag als Mehraufwand dann anfallen.
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH werden angewiesen,
1.den Wirtschaftsplan 2024 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28. November 2023 empfohlenen Fassung zu beschließen und
2.entsprechend der Empfehlung des Aufsichtsrates zu beschließen, dass die in der Wirtschaftsplanung für das Jahr 2023 enthaltene und nicht genutzte Kreditermächtigung für die Experimentierklausel 2023 i. H. v. 106,7 Mio. € auf das Geschäftsjahr 2024 vorgetragen wird.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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