Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.01.2024 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender Böttcher eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden, nennt die entschuldigten Mitglieder sowie ihre Vertretungen und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Er stellt die Gäste vor und gibt Hinweise zum Ablauf der Sitzung.

 

Ausschussvorsitzender Böttcher verweist im Weiteren auf das Vorliegen der Einwohneranfrage „Zentrales Feuerwerk" und schlägt vor, die Anfrage vor Eintritt in die weiteren öffentlichen Tagesordnungspunkte (TOP) zu behandeln. Der Ausschuss stimmt dem zu.

 

Einwohneranfrage „Zentrales Feuerwerk“:

 

Ausschussvorsitzender Böttcher bittet die Anfragestellerin Frau Kramer um den Vortrag ihrer Anfrage.

 

Frau Kramer trägt die Anfrage wie folgt vor: „Jährlich wiederkehrend wird am 31.12. ein Feuerwerk durch die einzelnen Bürger der Stadt Braunschweig veranstaltet. Da stellt sich mir die Frage, warum es noch kein zentrales Feuerwerk gibt? Zur Begründung: Das Feuerwerk

ist beliebt. Dieses Jahr konnte ich aus dem Prinzenpark über 30 Minuten Feuerwerk begutachten. Jedoch gibt es auch berechtigte Kritik. Teilweise gibt es Menschen, die mit dem Feuerwerk nicht vorsichtig umgehen, sich gegenseitig mit Knallern bewerfen und schutzlos damit umgehen. Es passieren Unfälle, fremde Sachen wie beispielsweise Autos werden beschädigt. Tiere und Umwelt kommen zu Schaden. Mit einem zentralen Feuerwerk könnte es ein kontrolliertes Feuerwerk geben. Die Vereine könnten im Voraus Spenden sammeln, um das Feuerwerk zu finanzieren.“

 

Frau Prof. Dr. Hesse (Dez. IV) beantwortet die Anfrage wie folgt: Grundsätzlich wäre es aus Sicht der Stadt Braunschweig rechtlich möglich, ein zentrales Feuerwerk am Silvesterabend zu veranstalten. Die Verwaltung lehne dies aber mit Blick auf die hohen Kosten und den großen Aufwand ab.

Die Durchführung einer entsprechend großen Veranstaltung wäre mit einem hohen Sicherheitsaufwand verbunden. Eine erste Kosteneinschätzung durch die Braunschweig Stadtmarketing GmbH kam bereits im Mai 2023 zu dem Ergebnis, dass mit Gesamtkosten              i. H. v. 200.000 bis 300.000 Euro zu rechnen wäre (s. DS Nr. 23-20987-01). Konkret müssten Plätze und Zufahrten großräumig und langfristig gesperrt werden, Einlass-, Ordnungs- und Sicherheitskräfte müssten engagiert und koordiniert werden. Zusätzlich wären aufgrund der Größe der Veranstaltung notwendige Sicherheits- und Gefahrenabwehrmaßnahmen vorzusehen, abzustimmen und umzusetzen.

Im Gegenzug zu den Anforderungen an eine zentrale Feuerwerksveranstaltung sei demgegenüber jedoch nicht davon auszugehen, dass dieses offizielle Angebot dazu führen würde, dass private Feuerwerksaktivitäten unterblieben. Insbesondere Personen, die sich in der Silvesternacht häufig regelwidrig und rücksichtslos verhielten, würden sich auch im Falle eines offiziellen Feuerwerksangebots nicht davon abhalten lassen, ebenfalls privat zu „böllern“. Sollte es in bestimmten städtischen Bereichen partielle „Böllerverbote“ geben, sei  davon auszugehen, dass dann an anderen Orten verstärkt „geböllert“ werden würde.

 

Das private Abbrennen von Feuerwerk an Silvester sei grundsätzlich in Deutschland und damit auch in Braunschweig erlaubt. Einschränkungen, z.B. in bestimmten städtischen Bereichen, seien lediglich mit einer entsprechenden rechtlich einschlägigen Begründung möglich, z.B. in brandschutzgefährdeten Bereichen. 

Im Ergebnis sei festzuhalten, dass ein zentrales Feuerwerk mit einem hohen finanziellen und organisatorischen Aufwand verbunden wäre. Es bliebe weiter zu erwarten, dass ein zentrales Feuerwerk nicht zu einer Verringerung privater Feuerwerksaktivitäten führen würde. Insbesondere im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage seien die hohen zusätzlichen Aufwendungen nicht zu rechtfertigen.

 

Ausschussvorsitzender Böttcher fragt, ob die Anfragenstellerin eine Nachfrage habe. Frau Kramer verneint dies.

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Erläuterungen und Hinweise