Rat und Stadtbezirksräte
01.02.2024 - 3.1.1 JobTurbo
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.1
- Datum:
- Do., 01.02.2024
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Gemeinsame Behandlung mit Tagesordnungspunkt 3.1.2.
Die Präsentation ist in der Anlage beigefügt.
Herr Winckler fragt bzgl. JobTurbo, wie viele Menschen aus der Personengruppe sich in Arbeit befänden, da diese dann keine Kunden des Jobcenters mehr seien.
Herr Bossow antwortet, dass Kunden, sobald sie ihre Arbeit aufnehmen, ggf. aus dem Leistungsbezug rausfallen können. Dies setze voraus, dass sie aufgrund der Höhe ihres Gehalts keinen ergänzenden Leistungsbedarf haben. Bei den geflüchteten Menschen sei dies nicht der Regelfall. Derzeit könne man aus der Personengruppe insgesamt 6 % angeben, die sich bereits in Arbeit befinden.
Herr Winckler fragt, ob es diesbezüglich einen Benchmark gebe.
Herr Bossow antwortet, das in Deutschland, bei Betrachtung der acht Herkunftsländer außgenommen Ukraine, die Quote bei 50 bis 60 % läge. Dies zeige, dass die Angelegenheit Zeit und insbesondere Integrationsarbeit benötige. Bzgl. der ukrainischen Menschen seien nun fast zwei Jahre vergangen und trotzdem befinde man sich bei lediglich 6 %. Ein Vergleich mit anderen Ländern sei besonders aufgrund der verschiedenen Sozialsysteme kaum möglich.
Frau Mundlos sagt, dass beim JobTurbo direkt nach den erfolgten Integrationskursen der Weg in die Arbeit geebnet sei. Sie sei der Auffassung, dass man nach Erreichen eines gewissen Sprachniveaus parallel eine Tätigkeit anstreben könne, da dies zur weiteren Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten beitrage. Ihr sei ein Fall bekannt, in dem ein Arbeitgeber dies abgelehnt habe. Sie bittet um Präzisierung ob es sich um eine Kann- oder eine Muss-Vorschrift handele.
Herr Bossow erläutert, dass in den JobTurbo alle Menschen einbezogen werden, die einen Sprach- oder Integrationskurs absolviert hätten, welcher mindestens zu A2 Sprachniveau führen könne. Weiterhin müsse man in Deutschland zwischen reglementierten und nichtreglementierten Berufen unterscheiden. Ein Beispiel für einen reglementierten Beruf sei der Arztberuf, wofür man mindestens Sprachniveau C1 benötige. Auslieferungsfahrer sei ein Beispiel für einen nichtreglementierten Beruf. Dort benötige man nicht das entsprechende Sprachniveau um die Arbeit aufnehmen zu können. Er teile die Auffassung, dass ein Austausch mit Kollegen, das Lesen schriftlicher Aufträge usw. zu besserem Sprachverständnis und -umfang führe. Bei Arbeitgebern würden teilweise bspw. Sicherheitsunterweisungen in deutscher Sprache zu Problemen führen.
Frau Antonelli-Ngameni fragt, wie über den JobTurbo informiert wird. Weiterhin fragt sie, inwiefern beim JobTurbo Maßnahmen ergriffen werden, welche individuelles Coaching zu Themen wie „Finden von Praktikumsplätzen", „Schreiben von Bewerbungen" etc. ermöglichen. Ihr seien auch die sog. Bildungsgutscheine bekannt, wozu sich die Frage stelle, wie damit umgegangen werde.
Herr Bossow erläutert, dass es bereits viele Gespräche mit Gewerkschaften, Politik, den Kammern und Arbeitgeberveranstaltungen gegeben habe, bei denen zunächst grundsätzlich über den JobTurbo informiert wurde. Alle Geflüchteten würden zweigleisig betreut: Seit der ersten Januarwoche habe man jede Woche drei Informationsveranstaltungen in den Sprachen Ukrainisch, Syrisch, Kurdisch und Deutsch. Nach den erfolgten Gruppenveranstaltungen fänden mit allen Kunden Einzelgespräche statt. Zudem würden mit allen Kunden mindestens alle sechs Wochen Einzelgespräche folgen, um individuelle Ziele und bereits vorhandene Fähigkeiten festzustellen. In der Regel solle eine Integration in Arbeit erfolgen, teilweise berufsbegleitend. Weitere Ziele wie berufliche oder allgemeine Sprachverbesserung oder berufliche Bildung wie Abschlüsse oder Zertifikate seien ebenfalls möglich. Für die berufsbegleitende Option müsse der Arbeitgeber ggf. nachmittags oder abends einen entsprechenden Kurs belegen.
Frau Antonelli-Ngameni spricht an, dass ein runder Tisch für Arbeitsmarktintegration ins Leben gerufen wurde, der im wirtschaftlichlichen Bereich angesiedelt sei. Sie fragt, wie dort integrative Kriterien miteinfließen würden. Sie bittet um kurze Beantwortung der Verwaltung.
Frau Dr. Rentzsch antwortet, dass sich die Thematik aktuell in der Abstimmung befinde, um anschließend den ersten Runden Tisch einzuberufen. Sie werde ansprechen, welche Akteure dort dabei sein sollten und würde dies entsprechend mit der Politik rückkoppeln.
Weitere Rückfragen an Herrn Bossow gibt es nicht.
Frau Adam weist auf den am 29.02.2024 geplanten Equal Care Day hin. Es ginge dabei darum, auf die Probleme in den verschiendenen Sorgebereichen aufmerksam zu machen. Dies beträfe sowohl den professionellen als auch den unentgeltlichen Bereich. Weiterhin wolle man verdeutlichen, wie die Problematiken ineinandergreifen. Man habe viele Institutionen angesprochen und um Beteiligung gebeten. Die Summe des Rücklaufs sei beeindruckend hoch. Der Aktionstag unterteile sich in drei Abschnitte: es werde eine Kundgebung mit Redebeiträgen auf dem Schlossplatz, einen Marsch durch die Innenstadt und einen Abschlussveranstaltung mit Professorinnen und Professoren von der TU und der HBK im Roten Saal geben.
Anlagen
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