Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

07.02.2024 - 4.1 24-xxxxx Kinderermäßigung beim Kauf von Grundst...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es liegt keine schriftliche Mitteilung der Verwaltung vor.

 

Stadtbaurat Leuer skizziert die bisherige Umsetzung der Kinderermäßigung beim Kauf von Grundstücken. Er stellt dar, dass der Kinderbonus in der Vergangenheit bei vielen Bauprojekten gewährt wurde. Bisher beläuft sich der Bonus auf 5 Euro je Quadratmeter des Grundstücks. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise im Jahr 2008 belief sich der Bonus zeitweise auf 10 Euro je Quadratmeter. Durchschnittlich wird mit 1,5 Kindern pro Grundstück gerechnet. In den bereits umgesetzten Baugebieten wurden Kinderermäßigungen in einer Gesamthöhe von 4,5 Mio. Euro für insgesamt 865 Grundstücke ausgezahlt.

 

Herr Streit schildert die Situation im ersten Bauabschnitt des Baugebiets Wenden-West, in dem insgesamt 23 Doppelhaus- bzw. Reihenhausgrundstücke r eine Kinderermäßigung in Betracht kamen. In Anbetracht der Preissteigerung wurde vom Aufsichtsrat der GGB eine Anhebung der Kinderermäßigung um 40 % beschlossen, sodass diese nun bei 7 Euro pro Quadratmeter liegt. Als obere Grenze werden 2.500 Euro pro Kind festgelegt. Vor dem Hintergrund, dass weiterhin durchschnittlich 1,5 Kinder je Grundstück als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, nnten die Kaufpreise im ersten Bauabschnitt insgesamt um 80.000 - 90.000 Euro verringert werden.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Mehmeti nimmt ab 15:24 Uhr an der Sitzung teil.

 

Ratsfrau Jalyschko fordert, dass eine Weiterentwicklung der Kinderermäßigung in Bezug auf den Eigentumserwerb im Geschosswohnungsbau erfolgen müsse.

 

Ratsfrau Kluth bittet um Weiterentwicklung der Kinderermäßigung hinsichtlich der veränderten Baustrukturen.

 

Ratsfrau Mundloschte wissen, wie die Kinderermäßigung bisher finanziert wurde und ob es bereits eine Hochrechnung für den zweiten Bauabschnitt für Wenden-West gebe.

Herr Streit erklärt, dass der Bonus bisher in die Kosten der Gebietsentwicklung eingepreist war. Der zweite Bauabschnitt könne noch nicht verlässlich hochgerechnet werden, da beispielsweise die Grundstücksgrößen noch nicht bekannt seien.

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