Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

19.04.2023 - 4 Ökologische Flächennutzung im Kanzlerfeld

Beschluss:
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Wortprotokoll

Zu dem Tagesordnungspunkt begrüßt Frau Seibold Frau Herden vom Fachbereich Stadtgrün und Sport sowie Herrn Burmeister vom Fachbereich Umwelt.

 

Herr van de Loo von der Energiegenossenschaft lässt sich aufgrund eines anderen Termins entschuldigen. Er lässt ausrichten, dass aufgrund der Kosten derzeit überbaute Parkflächen für Solaranlagen nicht angeboten werden. Der Unterbau sei dafür unwirtschaftlich.

 

Herr Pohler fragt, wie die Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt werden können, mehr Photovoltaik auf den Dächern im Kanzlerfeld installieren zu lassen.

 

Herr Burmeister von der Gebäudeenergieberatung verweist auf deren Fördermittelberatung und ihrem Büro im Stadtzentrum mit einem großen Beratungsangebot. Man biete Erst- und Einstiegsberatungen an. Auch Info-Abende gebe es dazu. Diese Erstberatung umfasse u.a. die Himmelsrichtungen bei Steildächern, die Verschattung z.B. durch große Bäume, die Eignung der Gebäudehülle oder eines Flachdachs.

Die Fördermittel der Stadt Braunschweig seien seit 2021 mit ihrem Jahresbudget immer ausgeschöpft worden. Dies gelte auch schon für das laufende Kalenderjahr. Laut dem Förderprogramm bekämen große Flächen keine Mittel aus dem Fördertopf.

Auch vom Bund gebe es keine direkte Förderung von Photovoltaikanlagen; allerdings seine die Investitionen mehrwertsteuerfrei gestellt worden. Überschüsse der Energiegewinnung könnten in das öffentliche Netz eingespeist werden.

Außerdem gebe es Kredite über die KfW-Bank.

 

Frau Herden ergänzt, sie bearbeite 2 Förderprogramme für Privatpersonen. Dies seien u.a. das "gartenreiche Braunschweig", das auch Flächenentsiegelung oder Vorgartenumgestaltung fördere. Es gebe allerdings Obergrenzen bei Flächen und Fördersumme (5.000 €).

Für die Fassadensanierung gebe es bis zu 3.000 € Fördermittel, für die Dachbegrünung eine Förderung bis zu 40 qm oder 10.000 €.

 

Herr Pohler fragt nach, ob die Verwaltung auch direkt auf die Bürgerinnen und Bürger zugehen darf.

Dies wird seitens der Verwaltungsvertreter verneint.

 

Auf die Frage wie man die Bürger informiert, wird auf den Flyer verwiesen, der bei der Übersendung der Grundsteuerbescheide allen Grundstückseigentümern mit versandt wurde.

 

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