Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2023 - 3.2 Verwaltung

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

- Die Verschwenkung der Hauptstraße vor der Baustelle Hauptstraße 28 wird auf Antrag des

  Bauherrn bis 15.08.2023 verlängert.

- Mitteilung außerhalb von Sitzungen, DS 22-19361-01 - Neubau eines Rad- und Fußwegs

  durch das Wiesental an der K 25 - vom 11.05.2023

 

  Protokollnotiz:

 

  Herr Gorklo stellt fest, dass die Punkte zur Bodenuntersuchung abseits des gewünschten

  Radwegs liegen und daher nicht als Begründung für die Ablehnung herangezogen werden

  nnten.

 

  Frau Maul betont, dass es keine naturschutzrechtlichen Einwände gegen den Radwegbau

  gebe.

 

Herr Graffstedt nimmt ab 19:21 Uhr an der Sitzung des Stadtbezirksrates teil.

 

- Mitteilung außerhalb von Sitzungen, DS 23-21297 - Pausencontaineranlage auf dem

 Gelände der Eckert & Ziegler Umweltdienste GmbH, Gieselweg 2 (befristet für ein Jahr)

 vom 11.05.2023

 

  Protokollnotiz:

 

  Folgende Antworten der Verwaltung der von Dr. Huk im Vorfeld der Sitzung gestellten

  Nachfragen zu der Mitteilung verliest Herr Bezirksgeschäftsstellenleiter Flamm:

 

Es ist richtig, dass Eckert & Ziegler Maßnahmen zum Zwecke der Pandemieanforderungen   ergriffen hat. Hierzu wurde gegenüber der bestehenden Kantine ein Pausencontainer  errichtet.

Die betrieblichen Gründe für das Erfordernis der beantragten Pausencontainer sowie die befristete Nutzungsdauer von einem Jahr sind der Verwaltung nicht bekannt. Die Frage wird an Eckert & Ziegler weitergeleitet.

Der Begriff „Schleuse“ ist irreführend. Der Grundrisszeichnung ist zu entnehmen, dass es sich hierbei um eine Erschließungsfläche handelt. In dieser kann das Essen entgegengenommen werden und die Pausenräume sowie die Toilettenanlagen erreicht werden.

Das beantragte Bauvorhaben löst keinen Mehrbedarf an Einstellplätzen und Fahrradabstellplätzen aus. Die im Plan dargestellten Einstellplätze wurden im Rahmen der Baugenehmigung für den Neubau eines Büro- und Verwaltungsgebäudes im November 2022 genehmigt.

Die planungsrechtliche Zulässigkeit wurde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft und als zulässig beurteilt. Ein Widerspruch zum TH 24 ist nicht zu befürchten.

Zur Frage der Umsetzung der beantragten Brandschutzmaßnahmen teilt die Verwaltung mit, dass zu den nicht-öffentlichen Mitteilungen 22-17553-01 und 22-18833-01 der Verwaltung keine neuen Sachstandskenntnisse vorliegen.

- Zur Nachfrage von Herrn Degering-Hilscher aus der letzten Sitzung bezüglich der

  Lastenfahrradständer an der Hauptstraße teilt der Fachbereich Tiefbau und Verkehr mit:

 

Die vom Rat der Stadt verabschiedeten Konzepte zur Mobilitätswende sehen u. a. vor, den Radverkehr in besonderem Maße zu fördern. Die Aufstellung von Fahrradabstellanlagen ist dabei eine von zahlreichen Maßnahmen, um dem veränderten Verkehrsbedürfnis gerecht zu werden. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt im Interesse der Allgemeinheit.

Im Zuge einer flächengerechten Aufteilung des Straßenraums, der Förderung des Umweltverbundes (ÖV, Rad- und Fußverkehr), sowie dem Bedarf nach festen Fahrradabstellplätzen für Kunden der anliegenden Gewerbeflächen wurde das Setzen der Fahrradständer als sinnvoll erachtet. Als weitere Gründe sind die durch private Fahrradständer eingeschränkte, unzureichende Gehwegbreite und die Verbesserung der Sicht/Einsehbarkeit bei der Ausfahrt aus den Straßen Am Brühl und Brühlkamp in die Hauptstraße zu nennen.

Weiterhin befinden sich im kompletten Verlauf der Hauptstraße öffentlich nutzbare Längsparkstände. Der Entfall von zwei PKW-Stellplätzen steht somit in einem sehr kleinen Verhältnis zu den noch verfügbaren PKW-Stellflächen.“

Protokollnotiz:

Herr Kutschenreiter stellt trotz dessen in Frage, ob es 2 solche Abstellanlagen im Abstand von 150 Metern geben müsse.

-          Die SE|BS unterhält das Regenrückhaltebecken in Thune (Meinestraße/ Osterholzweg). Das Becken wird routinemäßig 1 x im Monat angefahren. Dabei wird es auf Funktion und Betriebssicherheit überprüft sowie Unrat entfernt. Im Bedarfsfall wie Starkregen oder Beschwerden finden zusätzliche Kontrollen statt.

Das Becken wurde im Zuge des Beschlusses vom 18.04.23 am 08.05. kontrolliert. Aus Sicht der SE|BS konnte dabei keine Beeinträchtigung festgestellt werden.

Die SE|BS geht davon aus, dass sich die Beschwerde auf die angrenzenden Müll-Sammelcontainer bezieht. Hierfür ist ALBA zuständig.

 

-          Mitteilung außerhalb von Sitzungen, DS 23-21260 Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen nach der Straßenausbaubeitragssatzung, Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung vom 02.05.2023

 

-          Mitteilung außerhalb von Sitzungen, DS 22-20304-01 Fahrgastunterstände (Wartehäuschen/Wetterschutz) an den Haltestellen Gewerbehof Hansestraße, Christian-Pommer-Straße sowie Kanalbrücke stadtein- und stadtauswärts vom 01.06.2023

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zur Kenntnis genommen

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