Rat und Stadtbezirksräte
27.04.2023 - 8 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2023 im Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verantwortlich: Kügler
- Datum:
- Do., 27.04.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Bezirksbürgermeister Disterheft regt an, Nr. 1 „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ erst in der nächsten Sitzung am 08.06.2023 zu beschließen, damit der Stadtbezirksrat im Vorfeld die vorgeschlagenen Maßnahmen ansehen und gewichten kann. Zu den Nr. 4 „Hochbauunterhaltung Friedhöfe“ und Nr. 5 „Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe“ wird die Verwaltung gebeten, die aus den Stadtbezirksratsmitteln durchgeführten Maßnahmen der letzten zwei Jahre mitzuteilen. Bei dem nachgereichten Verwendungsvorschlag der Grünanlagenunterhaltung „Zwiebelpflanzung entlang der Streuobstwiese Trakehnenstraße 1.200 €“ wird um Mitteilung gebeten, wie sich die relativ hohen Kosten zusammensetzen und ob eine Eigenleistung möglich ist.
Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)
Die im Jahr 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 211 - Braunschweig-Süd werden wie folgt verwendet:
1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens 15.200,00 €
2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 3.280,80 €
3. Ortsbüchereien 1.500,00 €
4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe 5.000,00 €
5. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe 500,00 €
Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Zu Nr. 1: Die „Unterhaltung unbeweglichen Vermögens“ wird bis zur nächsten Sitzung am 08.06.2023 zurückgestellt.
Zu Nr. 4 und 5: Über die „Hochbau- und Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe“ wird entschieden, wenn die aus den Stadtbezirksratsmitteln durchgeführten Maßnahmen der letzten zwei Jahre mitgeteilt worden.
Über die Grünanlagenunterhaltungsmittel wird entschieden, wenn die Fragen nach der Kostenzusammensetzung für die beabsichtige Zwiebelpflanzung an der Trakehnenstraße i.H.v. 1.200 € und einer möglichen Eigenleistung der Zwiebelpflanzung beantwortet sind.
