Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

25.04.2023 - 5 Verwendung von bezirklichen Mitteln 2023 im Sta...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Nach kurzer Diskussion im Stadtbezirksrat zu den Maßnahmen bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens schlägt Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok vor, die Maßnahmen Nr. 1 (Kirchstraße Querungshilfe) und Nr. 2 (Westerbergstraße Ecke Turmstraße Bordsteinabsenkung) durchzuführen. Einvernehmlich sprechen sich Herr Schatta, Frau Schlaak und Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok dafür aus, dass die Verwaltung zukünftig in der Beschlussvorlage die Maßnahmen zur Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens Nr. 6 bis Nr. 10 (Nr. 6 Lerchengasse, Nr. 7 Thiedestraße, Nr. 8 Liebigstraße/Böttgerstraße13, Nr. 9 ttgerstraße und Nr. 10 Dieselstraße) nicht mehr in die Vorschlagsliste mit aufnimmt, da diese Gehwegabschnitte nicht schlechter aussehen als vergleichsweise andere Gehwege in benachbarten Straßen.

 

Einvernehmlich wird der Beschlussergänzung um die GrünanlagenunterhaltungZwiebelpflanzung entlang der Geiteldestraße, Stiddienstraße und Teufelsspring, Stadtteil Stiddien 600 €“ zugestimmt.  

 

 

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Beschluss (geändert): (Entscheidung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG)

 

Die im Jahr 2023 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirksrates 222 - Südwest werden wie folgt verwendet:

 

1. Unterhaltung unbeweglichen Vermögens      22.000,00 € 12.100,00 €

2. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen     1.128,10 €

3. Ortsbüchereien            600,00 €

4. Hochbauunterhaltung Friedhöfe       4.300,00 €

5. Grünanlagenunterhaltung Friedhöfe         900,00 €

6. Grünanlagenunterhaltung          600,00 €

 

Der Vorschlag für die jeweilige Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.

 

Zu Nr. 1: Bei der Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens sollen die Maßnahmen Nr. 1 (Kirchstraße Querungshilfe) und Nr. 2 (Westerbergstraße Ecke Turmstraße Bordsteinabsenkung) durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

dafür: 12    dagegen: 0    Enthaltungen: 0

Erläuterungen und Hinweise