Frau Bezirksbürgermeisterin Rupp-Naujok verweist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Herr Dönni wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihm vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
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