Rat und Stadtbezirksräte
21.02.2023 - 7 "Soziale Stadt - Westliches Ringgebiet" - Sanie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 21.02.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Menzel und Herrn van de Loo (beide Fachbereich Gebäudemanagement)
Herr van de Loo beschreibt das Vorhaben.
Frau Grumbach-Raasch fragt, seit wann die Einrichtung besteht.
Frau Winter fragt, ob die Einrichtung während der Bauzeit benutzt werden kann, was Frau Menzel für Teilbereiche bejaht.
Herr Glaser begrüßt das Sanierungsvorhaben dem Grunde nach, kritisiert jedoch die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln, da es sich um ein städtisches Gebäude handelt. Die Sanierung sei eine städtische Aufgabe, Andere Maßnahmen müssten dafür verschoben werden. Er stellt den Änderungsantrag, dass die Maßnahme ohne die Inanspruchnahme von Städtebaufördermitteln (616.000 Euro) umgesetzt werden soll.
Frau Grumbach-Raasch kann den Ansatz von Herrn Glaser nachvollziehen und fragt, wie viele Obdachloseneinrichtungen es in Braunschweig und im Westlichen Ringgebiet gibt.
Auf Nachfrage von Herrn Hillger antwortet Herr van de Loo, dass ohne die Nutzung von Städtebaufördermitteln Deckungsmittel identifiziert werden müssten, wodurch das Projekt zunächst ruhen würde. Mit Teilmaßnahmen zu beginnen sei nicht möglich. deutlich verzögern würde. Aus Sicht von Herrn Hillger ist die Sanierungsmaßnahme – anders als andere Maßnahmen der Sozialen Stadt – eine wirkliche soziale Maßnahme im Sinne der Sozialen Stadt.
Auf Nachfrage von Herrn Paruszewski teilt Frau Sewella mit, dass die Straßenumgestaltung „Gebhard-von-Bortfelde-Weg“ verschoben würde.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über den Änderungsantrag von Herrn Glaser und im Anschluss über die Verwaltungsvorlage abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 93 Abs. 1 NKomVG):
„Bei der Wohnungslosenunterkunft Sophienstraße 1 wird den zusätzlichen Maßnahmen „Dachdämmung", „Innendämmung der südlichen Fassade", „Fensteraustausch" und „Errichtung einer PV-Anlage" mit einem Kostenvolumen von 679.000 Euro sowie den Kostenerhöhungen der bereits beschlossenen Maßnahmen „Brandschutz", „Innensanierung" und „Fassadensanierung" mit einem Kostenvolumen von 527.600 Euro zugestimmt. Die schon vorliegenden Objekt- und Kostenfeststellungsbeschlüsse für die Fassadensanierung und die inklusiven Sanierungsmaßnahmen inkl. Brandschutz an der Wohnungslosenunterkunft werden hiermit zusammengefasst und in den aktuellen Beschluss integriert (DS-22-19176 und 21-15987).
Die Gesamtkosten belaufen sich damit unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Kosten in Höhe von 513.400 Euro auf insgesamt 1.720.000 Euro.
Von diesen Gesamtkosten werden 108.000 Euro durch eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA-EN) finanziert. Die Finanzierung der verbleibenden Kosten erfolgt in Höhe von 616.000 Euro aus Städtebaufördermitteln, wobei 1/3 der Kosten (ca. 205.300 Euro) als Eigenanteil bei der Stadt verbleiben, sowie in Höhe von 996.000 Euro aus zusätzlichen städtischen Mitteln."
