Rat und Stadtbezirksräte
25.04.2023 - 12.3.1 Bebauungsplan Ernst-Amme-Straße-Nordwest, NP 45...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12.3.1
- Zusätze:
- Verantwortlich: Schmidbauer
- Datum:
- Di., 25.04.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Glaser gibt folgendes als Nachfrage zu Protokoll:
„Ist es rechtlich zulässig eine bestehende Erschließungsvereinbarung einseitig durch die Stadt zu verändern und anstelle von 20% sozialem Wohnungsbau 30% zu fordern?"
„Die wünschenswerte städtebauliche Entwicklung des Planbereiches geht auf einen politischen Beschluss zurück. Es ist deshalb nicht an der Verwaltung zu entscheiden, ob das Planverfahren fortgeführt wird oder nicht. Hierfür ist eine Abstimmung mit den politischen Gremien zu suchen. Die CDU-Fraktion erwartet deshalb zur nächsten Bezirksratssitzung die Vorlage einer konstruktiven Beschlussempfehlung für den weiteren Umgang mit dem Planverfahren."
Er bittet um eine Beschlussempfehlung zur nächsten Sitzung, wie die Angelegenheit weitergehen soll. Er hält es für nachvollziehbar, wenn ein Investor nicht für sämtliche Forderungen aufkommen kann. Ggf. müsse auch die Stadt Maßnahmen übernehmen. Herr Rau kann diese Ansicht nicht vollständig teilen.
Frau Grumbach-Raasch würde eine Umnutzung gegenüber einem Abriss bevorzugen.
Frau Sewella weist darauf hin, dass keinen "Freibrief" für Investoren geben sollte.
