Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

06.06.2023 - 3.2 Verwaltung

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Wortprotokoll

Die Verwaltung teilt zum Bebauungsplan Ernst-Amme-Straße Folgendes mit:

 

Der Anteil an sozialem Wohnungsbau wird im städtebaulichen Vertrag festgelegt. Einen städtebaulichen Vertrag gibt es noch nicht. Insofern gibt es keine bestehende rechtliche Vereinbarung, von der die Verwaltung sich gelöst hätte. Die Verwaltung ist im Gegenteil gehalten, die jeweiligen aktuellen Ratsbeschlüsse - hier zum Anteil an sozialem Wohnungsbau - in den Verfahren entsprechend umzusetzen.

 

Eine Beschlussvorlage, die strittige Punkte benennt und zur Entscheidung durch die Gremien bringt, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch möglich. Die bereits mehrfach vorgetragene Bitte an den Vorhabenträger, die aus seiner Sicht eventuell vorhandenen „roten Linien“ schriftlich zu benennen, wurde bisher nicht erfüllt. Auch sind noch längst nicht alle Punkte bekannt, die strittig sein können. In Bezug auf den sozialen Wohnungsbau sind keine Gründe erkennbar, den entsprechenden Ratsbeschluss nicht umzusetzen.

 

Der gewünschte Tagesordnungspunkt „Voraussetzungen für benutzungspflichtige Radwege“ konnte aus personellen Gründen nicht für diese Sitzung vorgesehen werden.

 

Die Informationen zum weiteren Fortgang i. S. „Calvördestraße“ und das Parken im Westlichen Ringgebiet werden nachgereicht.

 

Die Verwaltung berichtet über die zwischen Sitzungen ergangenen Kurzmitteilungen und Mitteilungen außerhalb von Sitzungen:

 

11. Mai: Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, 1. Quartal 2023

24. Mai: Nutzungsüberlassung Kinderfest vor der Jugendanlage Westbahnhof

25. Mai: Information zur Öffentlichkeitsbeteiligung Planverfahren Holwedestraße

1. Juni: Bescheid und Änderungsbescheid zum Friedenslauf am 4. Juni

2. Juni: Nutzungsüberlassung zum friedenslauf

 

30. Mai: 23-21260Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen nach der Straßenausbaubeitragssatzung - Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung

 

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Erläuterungen und Hinweise