Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Auszug

21.11.2023 - 7 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Am A...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Weikum führt in die Vorlage ein.

 

Her Glaser weist aus seiner Sicht auf eine Unstimmigkeit hin, da - anders als in der Vorlage formuliert - der Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht die gesamten Flächen, für die der Rahmenplan entwickelt wurde, beinhaltet.

 

Herr Glaser bringt folgenden Antrag zur Ergänzung ein:

 

Im Bebauungsplan werden die Straßenbegrenzungslinien für die Straße Am Alten Bahnhof mit einer Profilbreite von 25 festgesetzt, damit bei der Erschließungsplanung für den „Grünen Boulevard Am Alten Bahnhof" die Variante 2 aus dem Abschnitt 6.1 der Rahmenplanung mit einem selbständigen Gegenverkehrsradweg entwickelt werden kann."

 

Frau Otto fragt zu den Quartiersgaragen, ob Photovoltaik-Anlagen vorgesehen sind. Frau Weikum weist darauf hin, dass dieses Thema im Bebauungsplan geregelt werden könnte.

 

Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über den Antrag von Herrn Glaser und anschließend über die Verwaltungsvorlage abstimmen.

 

 

 

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Beschluss Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):

"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Am Alten Bahnhof", WI 112, beschlossen."

 

 

Antrag von Herrn Glaser als Ergänzung (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Im Bebauungsplan werden die Straßenbegrenzungslinien für die Straße Am Alten Bahnhof mit einer Profilbreite von 25 festgesetzt, damit bei der Erschließungsplanung für den „Grünen Boulevard Am Alten Bahnhof" die Variante 2 aus dem Abschnitt 6.1 der Rahmenplanung mit einem selbständigen Gegenverkehrsradweg entwickelt werden kann."

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

Antrag von Herrn Glaser:

 

16 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung

 

 

Verwaltungsvorlage:

 

16 dafür 0 dagegen 1 Enthaltung  

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Anlagen zur Vorlage

Erläuterungen und Hinweise