Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke weist auf die §§ 40 bis 42 NKomVG hin und nimmt die Pflichtenbelehrung vor. Frau Melanie Sapendowski wird verpflichtet, ein Auszug aus dem NKomVG wurde ihr vorher ausgehändigt. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht.
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