Rat und Stadtbezirksräte
22.08.2023 - 7.2.2 Regelungen für eine zukünftige Werbesatzung für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2.2
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 22.08.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 0610 Stadtbild und Denkmalpflege
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Hornung (Referat Stadtbild und Denkmalpflege).
Herr Hornung stellt die Grundzüge und Schwerpunkte der geplanten Regelungen einer künftigen Werbesatzung für die Innenstadt vor. Es handele sich bei der Mitteilung zunächst um eine Information, ein Satzungsbeschluss zu einer rechtsverbindlichen Örtlichen Bauvorschrift (ÖBV) folge zu einem späteren Zeitpunkt. Die Zustimmung des Arbeitsausschusses Innenstadt (AAI) zu den Regelungen liege vor. Er weist darauf hin, dass anders als unter „2. Allgemeine Regelungen / Dichte Störende Häufung unter Punkt (2)“ dargestellt bis zu max. 30 Prozent der Fensterfläche für Werbung genutzt werden dürfen (nicht 25 Prozent).
Auf Nachfrage von Herrn Hanker antwortet Herr Hornung, dass Monitore unterhalb des Formates A3 genehmigungsfrei sind. Die Werbeanlagen auf öffentlicher Verkehrsfläche der Fa. Ströer seien nicht von den Regelungen erfasst. Bei der Verwendung von Milchglasfolien als Beklebung komme es darauf an, ob diese mit Beschriftungen bzw. Logos versehen sind; dann wären diese als Werbeanlage zu werten; anderenfalls nicht.
Auf Nachfrage von Frau Plinke antwortet Herr Hornung, dass die große Videoleinwand in der Schuhstraße Bestandsschutz genießt. Er antwortet Frau Schneider, dass der Bestandsschutz unbefristet gilt.
Herr Dr. Plinke erachtet die Regelungen als grundsätzlich guten Vorschlag, sieht aber einen Beratungsbedarf aufgrund der vielfältigen Regelungen. Er fragt, ob es eine Stelle geben wird, an die sich Werbetreibende wenden können, wie es sich mit einfachen Aufstellern verhält, welche Regelungen in Wahlkampfzeiten gelten und wie Werbeanhänger zu werten sind. Er regt zudem an, den Geltungsbereich auch auf angrenzende Bereiche außerhalb der Okerumflut auszuweiten. Herr Hornung antwortet, dass es einen Informationsflyer geben wird. Einfache Aufsteller stellen eine Sondernutzung dar und werden in der Sondernutzungssatzung geregelt, Werbung in Wahlkampfzeiten sei nicht erfasst, die Regelungen konzentrieren sich auf Werbung an der Stelle der Leistung im Einzelhandel. Es sollte aus seiner Sicht bei dem klar abgrenzbaren und nachvollziehbaren Bereich innerhalb der Okerumflut bleiben.
Herr Hanker betont die Bedeutung eines Einvernehmens mit den Kaufleuten unter Verweis auf deren Steuerleistung.
Herr Flake stellt den Zusammenhang zum VA-Beschluss aus dem Jahr 2018 her und fragt nach den Erfahrungen, die mit den Satzungsregelungen (bezgl. Werbeanlagen) für den Bohlweg und den Steinweg gemacht wurden. Diese seien nach Aussage von Herrn Hornung zwar oft kritisiert worden, hätten aber auch Wirkung entfaltet. Nun sei aber geplant, die vorgestellten Regelungen der neuen Satzung auch für die Bereiche Bohlweg und Steinweg einzuführen und die bestehenden B-Pläne entsprechend anzupassen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke bedankt sich bei Herrn Hornung und schließt den Tagesordnungspunkt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
240,5 kB
|
