Rat und Stadtbezirksräte
28.02.2023 - 7 Grundsatzbeschluss: Planungen für die kombinier...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Verantwortlich: Dr. Hesse
- Datum:
- Di., 28.02.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Dezernentin Prof. Dr. Hesse, Herrn Stadtbaurat Leuer, Herrn Stadtrat Herlitschke und Herrn Keding (Leiter der Musikschule).
Frau Prof. Dr. Hesse stellt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie vor, Herr Keding in einer weiteren Präsentation die Synergieeffekte der Zusammenlegung von Musikschule und Konzerthaus vor.
Herr Leuer stellt das Ergebnis der Standortanalyse vor. Als Ergebnis des Gutachtens stelle sich das Bahnhofsquartier klar als am besten geeignet dar.
Herr Herlitschke ergänzt, dass auch sein Dezernat den Standort und die Zusammenlegung bevorzugt. Er skizziert das weitere Vorgehen: Erst nach dem Architekturwettbewerb könne eine konkrete Kostenschätzung entwickelt werden.
Herr Schultz fragt, in welchem Umfang Parkfläche durch das Vorhaben versiegelt und welche Beeinträchtigungen das Vorhaben für den Park mit sich bringen würde.
Herr Gottkowski begrüßt das Vorhaben dem Grunde nach, weist allerdings auf die angespannte Haushaltslage hin. Er hätte sich die Nennung von konkreten Zahlen gewünscht. Er werde dem Verwaltungsvorschlag nicht zustimmen. Die Standortwahl begrüßt er.
Herr Hanker kann die Vorteile grundsätzlich nachvollziehen, führt aber auch die finanzielle Belastung an und weist auf andere finanziell herausfordernde Großprojekte hin. Er merkt an, dass es zunächst nur um den Bau einer Musikschule ging, den er auch unterstütze. Er hält das geplante Konzerthaus mit 1000 Plätzen in Relation zur Elbphilharmonie in Hamburg als zu groß dimensioniert. Zudem würden seiner Ansicht nach Parkplätze fehlen.
Stadtbaurat Leuer antwortet auf die Fragen. Genaue Zahlen zur Flächenversiegelung können noch nicht benannt werden. Der hochbauliche Wettbewerb bleibe abzuwarten. Das Thema „Grundwasser“ sei lösbar. Die Sorge, dass, wie von Herrn Hanker befürchtet, „Angsträume“ geschaffen werden, teile er nicht. Der Bedarf an Parkplätzen werde vor dem Hintergrund des am Bahnhof vorhandenen Mobilitätsangebotes im Bebauungsplan überprüft.
Der Komplex Galeria Kaufhof, ebenfalls von Herrn Hanker als alternativer Standort angesprochen, sei ähnlich zu bewerten wie die geschilderte Situation des ehemaligen Karstadt-Kaufhauses am Gewandhaus. Es sei nicht klar, ob das Projekt dort überhaupt integriert werden kann, zumal diese Liegenschaften jeweils wohl komplett entkernt werden müssten.
Frau Prof. Dr. Hesse kann den Wunsch, konkrete Zahlen zu nennen, nachvollziehen. Gerade mit diesem Grundsatzbeschluss und dem Einsatz der Planungsmittel i. H. v. 500.000 Euro sollen diese konkreten Zahlen ermittelt werden. Sie betont, dass das Konzerthaus hier mitnichten „eingefädelt“ werden solle, sondern der Wunsch sowohl in der Bevölkerung schon lange bestehe als auch auf Seiten der Konzertveranstalter, die seit vielen Jahren den Wunsch äußern und weist auf die durchgeführten Umfragen und die Untersuchungen im Kontext des Soziokulturellen Zentrums hin. Das Staatstheater könne diesen Bedarf nicht abdecken.
Frau Schneider bedankt sich für die Präsentationen und kritisiert, dass nach erster Ankündigung in der Braunschweiger Zeitung nun eilig dieser Grundsatzbeschluss gefasst werden solle. Aufgrund des Eingriffs in die Natur könne ihre Gruppe den Standort nicht mittragen. Die dargestellten Synergieeffekte überzeugen sie nicht. Sie hält andere Standorte für geeigneter.
Frau Jalyschko bedankt sich für die Vorstellung. Sie weist mit Blick auf den Doppelhaushalt auf die hohe finanzielle Belastung hin. Sie unterstreicht, dass es sich um ein niederschwelliges Angebot werde handeln müssen, mehr um ein „Haus der Musik“ als um eine Philharmonie. Sie sieht durchaus einen großen Mehrwert für die Stadt. Den Standort sieht sie als am geeignetsten an. Einige offene Fragen, wie z. B. Betrieb und Konzeption, müssten im laufenden Verfahren geklärt werden.
Herr Stadtrat Herlitschke weist darauf hin, dass das im Plan dargestellte Gebäude zunächst nur als Beispiel für eine mögliche Kubatur zu sehen sei. Größere Eingriffe in den Park seien nicht vorgesehen. Beim Bau werden die städtischen Nachhaltigkeitsziele beachtet, was auch eine Bedingung für den Wettbewerb sein werde. Eine DGNB-Zertifizierung soll angestrebt werden. Nach dem Wettbewerb könne eine konkrete Kostenschätzung zur Verfügung gestellt werden.
Stadtbaurat Leuer weist darauf hin, dass sich die „Burggasse“ nicht in städtischem Eigentum befinde, wie von Frau Schneider als Möglichkeit aufgeworfen. Für die Fläche Parkpalette Stadthalle ist das Vergabeverfahren für ein Hotel abgeschlossen. Ein Hotel wird an dem Kongressstandort zwingend benötigt.
Frau Prof. Dr. Hesse weist mit Bezug auf die Äußerungen von Frau Schneider darauf hin, dass die Musikschule eben gerade nicht „untergebracht“ werden solle, sondern eine zukunftsfähige Musikschule mit Konzerthaus geschaffen werden soll. Sie verweist auf das Beispiel in Bochum. Ein konkretes Finanzierungsmodell werde vorgelegt.
Herr Flake weist darauf hin, dass eine Musikschule gebaut werden muss. Die Chance müsse genutzt werden, diese für das erstklassige Orchester mit einem Konzerthaus zu verbinden. Planungsmittel seien im Haushalt enthalten. Die Bauleitplanung sehe zudem ohnehin eine Bebauung vor. Anstelle hochpreisiger Eigentumswohnungen sei ein öffentliches Gebäude mit Mehrwert für die ganze Bevölkerung zu bevorzugen. Er appelliert für eine positive Beschlussfassung.
Frau Allgeier unterstreicht die Einzigartigkeit und die Synergieeffekte, die das Vorhaben mit sich bringen würde. Zudem würde es Besucherinnen und Besucher in die Stadt bringen und den Konzertmarkt attraktiver machen, was auch wirtschaftlich positive Effekte mit sich bringt. Auch sie weist auf das positive Beispiel Bochum hin.
Für Herrn Plinke ist das kombinierte Konzept plausibel und gut, den Standort kann er auch gut nachvollziehen. Er wünscht sich Änderungen in der Vorlage. So soll der Bau nach den Kriterien der Nachhaltigkeit zertifiziert werden. Es solle klargestellt werden, dass die bisherigen Verkehrsflächen tatsächlich in Parkflächen umgewandelt werden. Es soll ein autofreies Mobilitätskonzept für das Vorhaben geben. Über ein Fahrradparkhaus könne beispielsweise nachgedacht werden. Er werde sich enthalten.
Herr Stühmeier fragt mit Blick auf die Berichterstattung in der Braunschweig Zeitung, wonach im Jahr 2031 das erste Konzert stattfinden könnte, wie sich der Zeitplan darstellt. Stadtbaurat Leuer weist darauf hin, dass die Jahreszahl 2031 zunächst nur eine grobe Schätzung sein kann. In der Zeitschiene könne es noch zu Verschiebungen kommen.
Am vorgesehenen Standort ist Frau Schneider dieses kulturpolitische Leuchtturmprojekt zwar lieber als teure Wohnbebauung, allerdings sieht sie andere Standorte als geeigneter an. Sie fragt, warum die Machbarkeitsstudie erst jetzt veröffentlicht wurde.
Herr Möller weist auf die Schwierigkeit der Entscheidung und die finanziellen Risiken hin. Er hinterfragt die Notwendigkeit der Verbindung von Musikschule und Konzerthaus sowie die Wahl des Standortes. Die Argumente für die Zusammenlegung von Musikschule und Konzerthaus seien nicht überzeugend, es gäbe viele Gründe gegen eine Fusion. Bei einer Anpassung der Bewertungskriterien reduziert um die Aspekte Lärm, Anlieferungsverkehr und Präsenz im Stadtbild wäre der Große Hof der bessere Standort.
Frau Prof Dr. Hesse weist darauf hin, dass eine frühere Veröffentlichung nicht möglich war, da das weitere Gutachten noch nicht vorlag, sondern erst am 22.12. in der Kulturverwaltung vorlag. Zur Äußerung von Herrn Möller merkt sie an, dass die Umfragen unter 5000 Personen sowie unter Fach- und Führungskräften den Bedarf nachgewiesen haben und dass sie die Gegenargumente zu Fusion gerne kennenlernen würde.
Herr Gottkowski kündigt Enthaltung an.
Den Hinweis von Herrn Schultz auf das Angebot der Schenkung des Musikschulneubaus von einem Braunschweiger Unternehmer, auf dem ehemaligen Gelände der Fa. Eisenvater, kann Frau Prof. Dr. Hesse nicht nachvollziehen.
Herr Stühmeier bedankt sich für die Präsentation. Als Aspekte, die für das Vorhaben sprechen, nennt er die Leuchtturmwirkung, die Stärkung der Kulturszene für die Zukunft, Synergieeffekte und die Steigerung der Lebensqualität. Als Aspekte, die gegen das Vorhaben sprechen, nennt er zunächst die fehlenden Angaben zur Finanzierung, insbesondere mit Blick auf die gerade veröffentlichten Baukostensteigerungen für die Stadthalle. Er fragt, wie Musikschule und Konzerthaus dauerhaft betrieben werden sollen. Er wünscht sich zudem einen konkreten Umsetzungsplan. Der Standort Großer Hof hätte aus seiner Sicht positive Effekt auf die Kerninnenstadt. Er kündigt Änderungsvorschläge und seine Enthaltung an.
Frau Prof Dr. Hesse betont erneut, dass ohne den Grundsatzbeschluss und die Ausplanung des Vorhabens keine Gesamtkosten beziffert werden können. Die Musikschule benötige seit Jahren einen wertigen Standort. Die einmalige Chance sollte genutzt werden.
Stadtbaurat Leuer skizziert die Zeitplanung mit Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im Jahr 2025, Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen in den Jahren 2026 und 2027, Baubeginn in 2028 und Fertigstellung im Jahr 2031. Er weist darauf hin, dass auch der gewählte Standort und das Bahnhofsquartier positive Effekte auf die Innenstadt haben werden. Der Große Hof sei Gegenstand weiterer Betrachtungen.
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 94. Abs. 1 NKomVG):
1. Die Planung für die bauliche Neuerrichtung der Städtischen Musikschule Braunschweig erfolgt auf der Grundlage des im Jahr 2019 beschlossenen Zukunftskonzepts „Die Städtische Musikschule auf dem Weg zum `Zentrum für Musik´" (Drs. Nr. 19-10104-01).
2. Die Planung eines Konzerthauses mit 1.000 Sitzplätzen erfolgt auf Basis der Untersuchung der kulturellen Infrastrukturanalyse des Büros actori sowie der Machbarkeitsstudie des Büros Prof. Jörg Friedrich | Studio PFP GmbH.
3. Städtische Musikschule und Konzerthaus sollen eine synergetische und bauliche Einheit an einem Standort bilden. Das Konzerthaus und dessen 1.000-Sitzplatz-Konzertsaal soll multifunktional und mit dem 199-Sitzplatz-Konzert- und Probensaal der Städtischen Musikschule baulich kombiniert geplant werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein künstlerisches Konzept bzw. Veranstaltungskonzept zu entwickeln, dass sowohl die Diversität der Bevölkerungsstruktur als auch die Kombinationspotentiale mit der Städtischen Musikschule im Sinne eines Zentrums der Musik für Alle reflektiert.
5. In das weitere Bauleitplanverfahren für das Bahnhofsquartier (Anlage 1) wird der Standort für ein Konzerthaus kombiniert mit der räumlichen Unterbringung der Städtischen Musikschule integriert.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die für eine finale Umsetzungsentscheidung erforderlichen baulichen Untersuchungen umgehend auszulösen. Die Vorgaben des B-Planentwurfes sind dabei zu berücksichtigen.
7. Der finale Umsetzungsbeschluss für die kombinierte Errichtung von Konzerthaus und der Städtischen Musikschule (inkl. eines Konzert- und Probensaals mit 199 Sitzplätzen) ist im Jahr 2025, mit belastbaren Aussagen zum erforderlichen Investitionsvolumen, vorzulegen. In diesem Rahmen ist auch festzulegen, ob und ggf. in welchem Maße eine alternative Finanzierungsvariante (ÖPP, Einbindung von Spenden oder sonstigen Drittmitteln, Realisierung z.B. durch eine Stiftung) verfolgt werden soll.
8. Die Verwaltung trägt Sorge dafür, dass ein architektonischer Wettbewerb für die kombinierte Errichtung von Städtischer Musikschule und Konzerthaus folgende Parameter beinhaltet:
- am neu zu gestaltenden städtischen Eingangstor Viewegs Garten - in direkter Sichtachse des zentralen Ausgangs des Hauptbahnhofs - eine wegweisende Architektur zu generieren,
- die Architektur nimmt die Bezüge zum Gesamtensemble der historischen Parkanlage Viewegs Garten sowie des neuen Bahnhofsquartiers auf und leistet einen Beitrag zu dessen weiterer städtebaulichen Aufwertung,
- Orientierung an Nachhaltigkeit in Baustoffen, Berücksichtigung modernster Umweltstandards bei der Klimatisierung bzw. Gebäudekühlung sowie der Energieversorgung,
- die Architektur wird den Anforderungen zur Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel gerecht,
- Berücksichtigung kulturpolitisch aktueller Diskurse; beispielsweise baulich als „Dritter Ort" fungieren zu können.
9. Für die Ausschreibung, u.a. von Planungsleistungen, sollen der Referenznachweis erfolgreicher Umsetzungen von Konzerthausprojekten zentrale Kriterien sein.
10. Für die Planung zur Errichtung der Städtischen Musikschule und eines Konzerthauses stehen derzeit Haushaltsmittel von 500.000 € vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigungen zum Haushalt 2023 zur Verfügung. Die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Umsetzung der Maßnahme und den lfd. Betrieb steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Braunschweig und den Finanzierungsalternativen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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3,9 MB
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3 MB
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(wie Dokument)
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227,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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197,9 kB
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