Rat und Stadtbezirksräte
28.02.2023 - 12 Am Wendentor: Verbesserte Querungsmöglichkeit f...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Verantwortlich: Leuer
- Datum:
- Di., 28.02.2023
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Wiegel führt in die Vorlage ein.
Herr Stühmeier kritisiert die Art und Weise der Kommunikation im Vorfeld der Informationsveranstaltung am 31. Januar 2023. Eine Ankündigung ein bis zwei Wochen vor einer derartigen Veranstaltung hält er für angemessen. Er kritisiert, dass die Anwohnenden und die Gewerbetreibende nicht einbezogen worden sind. Den Wegfall einer Spur kritisiert er angesichts von dort drei verlaufenden Tramlinien. Er sieht das Ziel, die Innenstadt weiter zu entwickeln, durch den Spurwegfall konterkariert. Es sollten zunächst die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen auf dem Wendentorwall abgewartet werden.
Herr Wiegel verweist auf die öffentliche Kommunikation zur Veranstaltung im Vorfeld. Diese scheint wirksam gewesen zu sein, da die Veranstaltung mit ca. 50 Personen gut besucht war. Bereits im Bestand befindet sich an dieser Stelle keine zwei Fahrspuren je Richtung, sondern jeweils nur eine (zwar überbreite) Fahrspur..
Herr Dr. Plinke hat gegen den Vorschlag keine Bedenken und hält die Planung für eine gute Idee. Er bittet daran zu denken, dass bei der Ausfahrt aus der Schubertstraße auch längere Fahrräder zum Einsatz kommen können und entsprechenden Platz benötigen.
Herr Möller sieht im Wegfall einer Fahrspur einen Widerspruch zur inneren Logik des Verkehrsnetzes, zumal der davor- und der dahinterliegenden Abschnitte zweispurig verlaufen. Er sieht eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes in dem Bereich.
Herr Schultz beabsichtigt zwei Verbesserungsvorschläge als Änderungsanträge einzubringen. So schlägt er vor, die Planung mit der Wilhelmstraße beginnen zu lassen. Zudem soll der Übergang in den Bereich der Schubertstraße verlegt werden:
Erster Änderungsantrag von Herrn Schultz:
Wir beantragen die Beschlussvorlage zurückzustellen, sie zu erweitern wie nachstehend aufgeführt und sie anschließend erneut vorzulegen. Die vorgelegte Planung hört an der Straßenbahnhaltestelle auf. Der Weg von Wilhelmstraße bis dort (Einmündung Schubertstraße) ist jedoch für den Radverkehr gleichermaßen unzumutbar. Das Rechtsabbiegen an der Wilhelmstraße ist uneinsehbar und gefährlich. Von dort wird der Radverkehr auf einem halbierten und dafür viel zu schmalen Gehweg geführt, obwohl das Radverkehrsaufkommen von dort zur TU relativ hoch ist. Daher sollte die vorgelegte Planung bereits mit der Kreuzung Am Wendentor/Wilhelmstraße beginnen. Der Radverkehr sollte spätestens von dort aus auf der Fahrbahn geführt werden.
Zweiter Änderungsantrag von Herrn Schultz:
Wir beantragen die Beschlussvorlage zurückzustellen, sie zu ändern wie nachstehend aufgeführt und sie anschließend erneut vorzulegen.
Die vorgeschlagene Querung soll so weit nach Süden verschoben werden, dass sie direkt an der einmündenden Schubertstraße liegt,.
Begründung: Aktuell ist es möglich, von der Schubertstraße aus direktlinks abzubiegen. Nach der vorgelegten Planung wären Radfahrer:innen genötigt, in einer scharfen 90°-Linkskurve auf den linken Gehweg abzubiegen, dort eine scharfe 90°-Rechtskurve zu vollziehen, auf Grün zu warten und dann erst mit einer weiteren scharfen 90°-Linkskurve auf Am Wendentor abzubiegen. Dies stellt eine erhebliche Verschlechterung der Radverkehrssituation dar.
Herr Hanker sieht die Straße als eine Lebensader der Verkehrsführung in die Innenstadt an. Er kritisiert den Spurwegfall.
Herr Wiegel erläutert auf den Hinweis von Herrn Schultz, dass die Verkehrsführung für Radfahrende im Bereich der Schubertstraße auch bei der aktuellen Planung flüssig verlaufen wird. Herr Schultz zieht den zweitgenannten Änderungsantrag zurück.
Frau Plinke lässt über den Änderungsantrag von Herrn Schultz abstimmen, wonach die Planung bereits an der Wilhelmstraße beginnen soll.
Anschließend lässt sie über die Verwaltungsvorlage abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):
„Der Planung und dem Bau einer Querung der Straße Am Wendentor wird in der als Anlage beigefügten Fassung zugestimmt.“
Anregung von Herrn Schultz gem. § 94. Abs. 3 NKomVG):
Die vorgelegte Planung soll bereits mit der Kreuzung Am Wendentor/Wilhelmstraße beginnen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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416,4 kB
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